Ein Arbeitsvertrag wird wie jeder andere Vertrag beendet: mit einer Kündigung, die fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht. Entscheidend sind drei Dinge – die Schriftform, die vierwöchige Frist und der Zugang. Hier finden Sie die passende Vorlage für Ihre Situation.
Was möchten Sie kündigen?
Unbefristet oder befristet: die klassische Kündigung mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Monatsende – plus Arbeitszeugnis nach § 109 GewO.
Die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) gilt nur für Steuern und Sozialversicherung – gekündigt wird wie jeder andere Arbeitsvertrag, schriftlich und fristgerecht.
Zusätzlich zur Hauptarbeit: Es gelten dieselben Regeln wie beim normalen Arbeitsvertrag – Kündigungsfrist, Schriftform und Zeugnis.
Praktikum oder Ausbildung: befristete Verhältnisse enden mit der Befristung – bei einem Ausbildungsverhältnis gelten die Sonderregeln des BBiG.
Sie kündigen etwas anderes? Nutzen Sie die Universal-Vorlage.
Kündigungsschreiben für jeden Vertrag ➔Arbeitsvertrag · Minijob · Nebenjob · Praktikum
Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Ob Minijob, Nebenjob oder Vollzeit: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach denselben Vorschriften. Wer die drei Punkte beachtet, verliert den Job nicht durch ein Formfehler.
Die Kündigung bedarf der Schriftform: eigenhändig unterschrieben, im Original oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Eine E-Mail, ein WhatsApp- oder Teams-Nachricht oder ein Online-Formular genügt nicht. Wird die Form verletzt, ist die Kündigung unwirksam – das Arbeitsverhältnis läuft weiter.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit gelten zwei Wochen; das Arbeitsverhältnis endet dann zu jedem beliebigen Tag. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht – nicht der Poststempel. Die Frist beginnt also erst mit dem Zugang. Ein Einwurfeinschreiben belegt genau das: Schicken Sie das Original selbst per Einschreiben, dann ist der Zugang beim Arbeitgeber nachweisbar.
Widerspricht der Arbeitgeber der Kündigung, müssen Sie binnen drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Diese Frist läuft unabhängig vom laufenden Arbeitsverhältnis weiter.
Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen. Es muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen; versteckte Nachteile sind unzulässig. Fordern Sie es zusammen mit der Kündigung an.
Ausnahmsweise dürfen Sie ohne Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. unerträgliche Arbeitsbedingungen, unbezahltes Arbeitsplatzverbot, Mobbing). Den Grund müssen Sie auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.
Arbeitsvertrag, Minijob, Nebenjob oder Praktikum – der Betreff und die Rechtsgrundlage passen sich an.
Name, Anschrift und der gewünschte Beendigungstermin. Wichtig: das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein.
Kostenlos herunterladen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original per Einwurfeinschreiben senden.
Warum ein Zustellnachweis? Der Arbeitgeber behauptet im Streitfall oft, die Kündigung sei nicht eingegangen oder erst nach der Frist gekommen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zugang – das ist im Streit der Unterschied zwischen „nicht gekündigt" und „fristgerecht gekündigt". Wichtig: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB) – deshalb drucken und senden Sie sie selbst.
In Schriftform, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB) – per E-Mail oder Messenger ist die Kündigung unwirksam. Geben Sie den gewünschten Beendigungstermin an: Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit zwei Wochen. Senden Sie das Schreiben mit Zustellnachweis, damit der Zugang beim Arbeitgeber belegt ist.
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen; das Arbeitsverhältnis endet dann zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber (§ 130 BGB), nicht der Poststempel.
Nein. Die ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes. Nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) müssen Sie den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Achtung: Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen für eine Klage (§ 4 KSchG) – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen (§ 109 GewO) und es Ihnen auszuhändigen. Das Zeugnis muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen und darf keinen versteckten Nachteil enthalten. Verlangen Sie es zusammen mit der Kündigung.
Minijob und Nebenjob sind normale Arbeitsverhältnisse – es gelten dieselben Regeln wie beim Arbeitsvertrag, einschließlich der Schriftform. Lediglich die steuerliche Behandlung und die Sozialversicherungspflichten unterscheiden sich. Auch hier gilt: Kündigung eigenhändig unterschrieben, mit Zustellnachweis.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Ein bezahlter Versand ist hier bewusst nicht möglich: Ihre Kündigung verlangt eine eigenhändige Unterschrift (§ 623 BGB) – ein von uns gedrucktes Schreiben wäre unwirksam. Bitte drucken Sie das PDF aus, unterschreiben Sie von Hand und senden Sie es per Einschreiben.
Weitere Verträge kündigen: Kaufvertrag, Fahrschulvertrag, Anwaltsmandat, Kündigungsschreiben, Handyvertrag, Fitnessstudio oder Partnervermittlung.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und die gesetzlichen Vorschriften.