Sachversicherungen · Überblick

Versicherung kündigen — Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz

Drei Sparten, die gleichen Spielregeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wählen Sie Ihre Versicherung – dort finden Sie Fristen, Sonderkündigungsrechte und die Adressen der großen Versicherer samt kostenloser Kündigungsvorlage.

Welche Versicherung möchten Sie kündigen?

Haftpflicht · Hausrat · Rechtsschutz

Kündigungsfrist-Rechner

Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.

Was für alle drei Sparten gilt

Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung folgen denselben gesetzlichen Grundregeln. Die Details – etwa welches Kündigungsrecht nach einem Schaden greift – erklären wir auf der jeweiligen Seite.

§ 11 VVG

Ordentliche Kündigung

Verträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch. Üblich ist eine Frist von drei Monaten zum Ablauf – bei Vertragsende 31.12. also bis zum 30.09. Mehrjahresverträge sind spätestens zum Ende des dritten Jahres kündbar.

§ 40 VVG

Beitragserhöhung

Steigt der Beitrag ohne Mehrleistung, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung.

§ 92 / § 111 VVG

Nach einem Schadenfall

Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten vielfach kündigen: in der Hausrat nach § 92, in der Haftpflicht nach § 111 VVG, in der Rechtsschutz nach den vereinbarten Bedingungen (ARB). Meist gilt eine Monatsfrist.

§ 8 VVG

14 Tage Widerruf

Neu (z. B. online) abgeschlossene Verträge können Sie ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen und die Belehrung in Textform vorliegen.

So kündigen Sie in drei Schritten

1

Sparte & Versicherer wählen

Die Adresse des Versicherers wird automatisch eingesetzt, die Sparte steht im Betreff.

2

Kündigungsgrund angeben

Reguläre Kündigung, Beitragserhöhung, Schadenfall oder Widerruf – das Schreiben nennt die passende Rechtsgrundlage.

3

PDF laden oder versenden lassen

Kostenlos herunterladen, ausdrucken und selbst schicken – oder per Einwurfeinschreiben versenden lassen.

Warum ein Zustellnachweis? Die meisten Versicherer akzeptieren auch E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Bestreitet der Versicherer aber den rechtzeitigen Eingang, müssen Sie ihn beweisen – sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zustellung; auf Wunsch übernehmen wir den Versand ab 3,99 €.

Häufige Fragen

Wie kündige ich eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung?

In Textform an den Versicherer – per Brief, E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Nennen Sie Ihre Versicherungsscheinnummer und das gewünschte Vertragsende. Wer den rechtzeitigen Zugang beweisen möchte, versendet die Kündigung per Einwurfeinschreiben.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Bei den meisten Verträgen drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres (§ 11 VVG in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen). Endet der Vertrag am 31.12., muss die Kündigung bis zum 30.09. beim Versicherer sein. Maßgeblich ist Ihr Versicherungsschein.

Kann ich außerhalb der Frist kündigen?

Ja, in bestimmten Fällen: bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung (§ 40 VVG) und nach einem Schadenfall – in der Hausratversicherung nach § 92 VVG, in der Haftpflicht nach § 111 VVG, in der Rechtsschutzversicherung nach den Versicherungsbedingungen (ARB). Die Kündigung muss dann meist innerhalb eines Monats erfolgen.

Kann ich einen neu abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Ja. Nach § 8 VVG können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen, Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen.

Was kostet das Kündigungsschreiben?

Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €.

Ratgeber: Versicherung kündigen

Weitere Verträge kündigen: KFZ-Versicherung, Handyvertrag, Fitnessstudio, Girokonto, Bausparvertrag, Kreditkarte oder Partnervermittlung.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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