Drei Sparten, die gleichen Spielregeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wählen Sie Ihre Versicherung – dort finden Sie Fristen, Sonderkündigungsrechte und die Adressen der großen Versicherer samt kostenloser Kündigungsvorlage.
Welche Versicherung möchten Sie kündigen?
Privathaftpflicht wechseln, Doppelversicherung nach Heirat auflösen oder nach einer Beitragserhöhung aussteigen.
Nach Umzug, Zusammenziehen, Einbruch- oder Leitungswasserschaden oder für einen günstigeren Tarif kündigen.
Bei ARAG, ADVOCARD & Co. kündigen – und dabei offene Fälle und neue Wartezeiten im Blick behalten.
Haftpflicht · Hausrat · Rechtsschutz
Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung folgen denselben gesetzlichen Grundregeln. Die Details – etwa welches Kündigungsrecht nach einem Schaden greift – erklären wir auf der jeweiligen Seite.
Verträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch. Üblich ist eine Frist von drei Monaten zum Ablauf – bei Vertragsende 31.12. also bis zum 30.09. Mehrjahresverträge sind spätestens zum Ende des dritten Jahres kündbar.
Steigt der Beitrag ohne Mehrleistung, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten vielfach kündigen: in der Hausrat nach § 92, in der Haftpflicht nach § 111 VVG, in der Rechtsschutz nach den vereinbarten Bedingungen (ARB). Meist gilt eine Monatsfrist.
Neu (z. B. online) abgeschlossene Verträge können Sie ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen und die Belehrung in Textform vorliegen.
Die Adresse des Versicherers wird automatisch eingesetzt, die Sparte steht im Betreff.
Reguläre Kündigung, Beitragserhöhung, Schadenfall oder Widerruf – das Schreiben nennt die passende Rechtsgrundlage.
Kostenlos herunterladen, ausdrucken und selbst schicken – oder per Einwurfeinschreiben versenden lassen.
Warum ein Zustellnachweis? Die meisten Versicherer akzeptieren auch E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Bestreitet der Versicherer aber den rechtzeitigen Eingang, müssen Sie ihn beweisen – sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zustellung; auf Wunsch übernehmen wir den Versand ab 3,99 €.
In Textform an den Versicherer – per Brief, E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Nennen Sie Ihre Versicherungsscheinnummer und das gewünschte Vertragsende. Wer den rechtzeitigen Zugang beweisen möchte, versendet die Kündigung per Einwurfeinschreiben.
Bei den meisten Verträgen drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres (§ 11 VVG in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen). Endet der Vertrag am 31.12., muss die Kündigung bis zum 30.09. beim Versicherer sein. Maßgeblich ist Ihr Versicherungsschein.
Ja, in bestimmten Fällen: bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung (§ 40 VVG) und nach einem Schadenfall – in der Hausratversicherung nach § 92 VVG, in der Haftpflicht nach § 111 VVG, in der Rechtsschutzversicherung nach den Versicherungsbedingungen (ARB). Die Kündigung muss dann meist innerhalb eines Monats erfolgen.
Ja. Nach § 8 VVG können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen, Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €.
Weitere Verträge kündigen: KFZ-Versicherung, Handyvertrag, Fitnessstudio, Girokonto, Bausparvertrag, Kreditkarte oder Partnervermittlung.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.