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Minijob kündigen — wie jeder andere Arbeitsvertrag

Die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) betrifft nur Steuern und Sozialversicherung. Gekündigt wird ein Minijob wie jeder andere Arbeitsvertrag: schriftlich, fristgerecht und mit Zustellnachweis.

Was beim Minijob wirklich zählt

Vielfach wird geglaubt, ein Minijob sei besonders leicht oder besonders schwer zu kündigen. Beides stimmt nicht: Es gelten dieselben Vorschriften wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis.

§ 623 BGB

Schriftform – zwingend

Auch beim Minijob muss die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine WhatsApp- oder Teams-Nachricht oder ein Online-Formular genügt nicht – die Kündigung wäre unwirksam. Mit einem PDF als Anhang in einer E-Mail ist die Form gewahrt, sofern Sie die Kündigung handschriftlich unterschrieben haben.

§ 622 BGB

Vier Wochen zum 15. oder Monatsende

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit gelten zwei Wochen; das Arbeitsverhältnis endet dann zu jedem beliebigen Tag. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.

§ 130 BGB

Zugang beim Arbeitgeber

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht – nicht der Poststempel. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang. Ein Einwurfeinschreiben belegt genau das: Schicken Sie das Original selbst per Einschreiben, dann ist der Zugang nachweisbar.

§ 4 KSchG

Drei Wochen für die Klage

Widerspricht der Arbeitgeber der Kündigung, müssen Sie binnen drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

§ 109 GewO

Auch ein Minijob hat ein Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen – auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Es muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen; versteckte Nachteile sind unzulässig.

§ 8 SGB IV

Die Grenze gilt nur für die Abgaben

Die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € monatlich, ab 2027: 633 €) entscheidet, ob Steuern und Sozialversicherung anfallen. Sie hat keinen Einfluss auf Kündigungsfrist, Schriftform oder Zeugnisanspruch. Unvorhersehbares Überschreiten ist unschädlich, wenn höchstens zwei Kalendermonate um je bis zur Höhe der Grenze überschritten werden.

Minijob

Kündigungsfrist-Rechner

Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.

So kündigen Sie in drei Schritten

1

Termin berechnen

Mit dem Rechner oben finden Sie das frühestmögliche Beendigungsdatum. Im Zweifel ist ein späterer Termin sicherer.

2

Arbeitgeber & Zeugnis angeben

Name und Anschrift des Arbeitgebers, Ihr eigener Name, der gewünschte Termin – und der Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

3

PDF laden, unterschreiben & einschreiben

Kostenlos herunterladen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original per Einwurfeinschreiben senden.

Warum ein Zustellnachweis? Der Arbeitgeber behauptet im Streitfall oft, die Kündigung sei nicht eingegangen oder erst nach der Frist gekommen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zugang – das ist im Streit der Unterschied zwischen „nicht gekündigt" und „fristgerecht gekündigt".

Häufige Fragen

Wie kündige ich einen Minijob?

Der Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis und wird wie jeder Arbeitsvertrag gekündigt: in Schriftform, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB), mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Per E-Mail oder Messenger ist die Kündigung unwirksam. In der Probezeit gelten zwei Wochen.

Gilt für den Minijob dieselbe Kündigungsfrist wie beim normalen Arbeitsvertrag?

Ja. Die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) betrifft nur Steuern und Sozialversicherung. Für die Kündigung gelten dieselben Regeln: vier Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen, Schriftform nach § 623 BGB.

Was passiert mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale?

Das Arbeitgeber-Sozialversicherungszentrum (Minijob-Zentrale) erhält die Abmeldung über die Meldung des Arbeitgebers; für den Beschäftigten ist in der Regel keine eigene Abmeldung nötig. Geben Sie dem Arbeitgeber die Beendigung in Textform bekannt, damit er die Abmeldung fristgerecht meldet und die Beitragsabrechnung abschließt.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Die ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes. Nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) müssen Sie den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen für eine Klage (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Bekomme ich als Minijob ein Arbeitszeugnis?

Ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen (§ 109 GewO) – auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Das Zeugnis muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen.

Was kostet das Kündigungsschreiben?

Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Ein bezahlter Versand ist hier bewusst nicht möglich: Die Kündigung verlangt eine eigenhändige Unterschrift (§ 623 BGB) – ein von uns gedrucktes Schreiben wäre unwirksam. Bitte das PDF ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Einschreiben senden.

Ratgeber: Minijob kündigen

Weitere Arbeitsverhältnisse: Arbeitsvertrag kündigen, Nebenjob kündigen, Praktikum kündigen – oder Kündigungsschreiben für jeden Vertrag.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Vorschriften.

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