Ein Fahrschulvertrag folgt nicht den Regeln des Arbeitsrechts, sondern den AGB der Fahrschule. Was Sie brauchen, ist ein klares Kündigungsschreiben, eine Abrechnung des Restguthabens und Ihre Fahrschuldokumente zurück.
Anders als beim Arbeitsvertrag folgt die Frist nicht aus dem Gesetz, sondern aus Ihrem Vertrag: Ohne abweichende Vereinbarung gilt § 621 BGB, und die AGB der Fahrschule gehen als Vertragsbestandteil vor.
Ein Fahrschulvertrag über Fahrstunden ist regelmäßig ein Dienstvertrag: Die Fahrschule schuldet die Ausbildung, Sie schulden die Gegenleistung. Damit gelten nicht die Kündigungsschutzvorschriften, sondern die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Für Dienstverhältnisse sieht § 621 BGB Fristen vor: Bei tages- oder stundenweiser Vergütung können Sie an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages kündigen, bei monatlicher Vergütung mit einer Frist zum 15. zum Ende des Kalendermonats. Vertrag und AGB können davon abweichen – deshalb ist der Vertrag das erste, was Sie prüfen sollten.
Entscheidend ist, was Sie unterschrieben haben. Viele Fahrschulen kündigen zum Ende des gebuchten Zeitraums, andere verlangen zwei bis vier Wochen Vorlauf. Legen Sie Ihre AGB neben das Schreiben – ohne Kenntnis der Frist wählen Sie sonst ein falsches Datum.
Bei Verträgen, die nicht im Fernabsatz geschlossen wurden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Haben Sie den Vertrag online geschlossen, kann § 312g BGB greifen – dann ist die Frist von 14 Tagen zu prüfen. Bei bereits terminierten Fahrstunden ist die Widerrufsfrist allerdings regelmäßig ausgeschlossen. Im Zweifel ist der Abschluss in der Fahrschule der Regelfall.
Ein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Fahrstunden bemisst sich nach den Vertragsbedingungen. Fordern Sie ein etwaiges Restguthaben im Kündigungsschreiben ausdrücklich an und nennen Sie die Bankverbindung für die Erstattung.
Verlangen Sie die Herausgabe des Ausbildungsnachweises, den die Fahrschule Ihnen nach § 6 Abs. 2 FahrschAusbO 2012 über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung bescheinigen muss, sowie der Bescheinigungen über theoretische und praktische Ausbildungsstunden. Der theoretische Ausbildungsstand und die Sonderfahrten lassen sich grundsätzlich auf eine andere Fahrschule übertragen; die zuständige Fahrschulbehörde führt die Übertragung herbei.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist ein Berufsausbildungsverhältnis und richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) – nicht nach den Regeln für gewöhnliche Dienstverträge. Es gelten die Sonderregeln: Probezeit nach § 20 BBiG, Beendigung nach § 21 BBiG, Kündigung nach § 22 BBiG (in der Probezeit jederzeit fristlos, danach nur aus wichtigem Grund oder mit vier Wochen Frist bei einem Wechsel der Ausbildung).
Suchen Sie in den vereinbarten Bedingungen nach der Kündigungsfrist und dem Ende des Ausbildungszeitraums. Danach wählen Sie den Termin.
Name und Anschrift der Fahrschule, Vertragsnummer, Ihre Ausbildungsnummer sowie der Wunsch nach Erstattung eines Restguthabens und Herausgabe der Dokumente.
Kostenlos herunterladen, unterschreiben und schicken – oder per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis versenden lassen.
Warum ein Zustellnachweis? Fahrschulen argumentieren erfahrungsgemäß mit dem Stand der Ausbildung und offenen Forderungen. Ein Einwurfeinschreiben belegt, wann Ihre Kündigung eingegangen ist – das ist der Startpunkt für die Frist und für die Abrechnung.
Schriftlich, mit Name der Fahrschule, Datum und Unterschrift. Ein Fahrschulvertrag über Fahrstunden ist regelmäßig ein Dienstvertrag nach § 611 BGB; die Kündigungsfrist richtet sich dann nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule, soweit der Vertrag keine andere Frist enthält, und ersatzweise nach § 621 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die nicht im Fernabsatz geschlossen wurden, nicht.
Das steht in den AGB der Fahrschule. Viele Fahrschulen kündigen zum Ende des gebuchten Ausbildungszeitraums; manche verlangen eine Frist von zwei bis vier Wochen. Prüfen Sie die AGB, die Sie unterschrieben haben – sie sind Teil des Vertrags. Ohne abweichende Vereinbarung gilt für Dienstverhältnisse § 621 BGB: bei tages- oder stundenweiser Vergütung eine Kündigung zum Ablauf des folgenden Tages, bei monatlicher Vergütung mit einer Frist zum 15. zum Ende des Kalendermonats.
Nicht automatisch. Ein Anspruch auf Erstattung bereits erteilter Fahrstunden bemisst sich nach den Vertragsbedingungen der Fahrschule. Bleibt ein Restguthaben, sollte es im Kündigungsschreiben ausdrücklich verlangt werden. Nicht genutzte theoretische Stunden, Sonderfahrten oder Theory-Fahrten sind meist gesondert gerechnet.
Die Fahrschuldokumente (Ausbildungsnachweis nach § 6 Abs. 2 FahrschAusbO 2012, Bescheinigungen über theoretische und praktische Ausbildungsstunden) sollten Sie zurückverlangen. Die Theorie-Standardpunkte und der theoretische Ausbildungsstand lassen sich grundsätzlich auf eine andere Fahrschule übertragen – die zuständige Fahrschulbehörde führt die Übertragung herbei.
Nein. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist ein Berufsausbildungsverhältnis und richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es gelten die Sonderregeln: Probezeit nach § 20 BBiG, Beendigung nach § 21 BBiG, Kündigung nach § 22 BBiG – in der Probezeit jederzeit fristlos, nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund oder mit vier Wochen Frist bei einem Wechsel der Ausbildung.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €.
Fahrschulvertrag
Kündigungsfrist Fahrschulvertrag
Die Frist hängt von der Vergütung ab
Ein Fahrschulvertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Wird die Vergütung nach Monaten bemessen, ist die Kündigung nach § 621 Nr. 3 BGB spätestens am 15. eines Monats zum Schluss des Kalendermonats zulässig. Wird die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist die Kündigung jederzeit zulässig – bei einem die Erwerbstätigkeit überwiegend in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen (§ 621 Nr. 5 BGB).
Ohne Gewähr · Rechtsgrundlage: § 611, § 621 BGB · Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen – keine Rechtsberatung.
Weitere Verträge kündigen: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Anwaltsmandat, Handyvertrag oder Kündigungsschreiben für jeden Vertrag.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die AGB der Fahrschule und die gesetzlichen Vorschriften.