Wenn Ihr Vertrag nicht in eine der Kategorien passt, ist das hier die richtige Vorlage: ein vollständiges Kündigungsschreiben mit Empfänger, Vertragsangaben, Beendigungserklärung, Fristsetzung und Bitte um Bestätigung. Welche Form gilt, hängt vom Vertrag ab: Für die meisten Verträge genügt Textform (§ 126b BGB), bei Arbeitsverträgen und manchen Verträgen mit Verbrauchern verlangt das Gesetz aber Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§§ 623, 126 BGB).
Ein Kündigungsschreiben ist erstaunlich kurz – aber vier Angaben dürfen nicht fehlen, sonst ist es angreifbar.
Name und Anschrift des Vertragspartners. Trifft die Erklärung aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, nicht den richtigen Empfänger, kann sie unwirksam sein – die Frist läuft dann nicht an (§ 130 BGB). Bei einem Online-Abschluss genügt grundsätzlich die im Vertrag genannte Adresse, im Zweifel die ladungsfähige Anschrift.
„Kündigung meines Vertrags“ oder „Kündigung des Vertrags über …“. Das Wort Kündigung sollte im Betreff stehen, damit das Schreiben in der Einrichtung als solches erkannt und zugeordnet wird – sonst geht es in der normalen Post oder im Kundenportal unter.
Vertrags- oder Kundennummer, Vertragsdatum, Produkt oder Leistung. Diese Angaben sind für die Zuordnung entscheidend. Fehlen sie, ist die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam, macht die Bearbeitung aber deutlich langsamer.
Die eindeutige Erklärung, dass Sie den Vertrag beenden, mit gewünschtem Beendigungszeitpunkt. Geben Sie den Termin an, den die Kündigungsfrist ergibt – oder setzen Sie eine angemessene Frist, wenn Sie eine sofortige Beendigung wollen.
Wenn Ihr Vertrag zu einer Kategorie gehört, ist die spezialisierte Vorlage immer besser – sie kennt die Fristen, die Form und die Besonderheiten.
Schriftform nach § 623 BGB, vier Wochen zum 15. oder Monatsende, Arbeitszeugnis und Klagefrist.
Arbeit kündigen →Widerruf nach §§ 355, 356 BGB, Rücktritt wegen Mangel nach § 323 BGB, Rückgabe und Erstattung.
Kaufvertrag kündigen →Widerruf nach § 671 BGB jederzeit und ohne Grund, Teilvergütung nach § 628 BGB, Handakte nach § 50 BRAO.
Mandat beenden →Kündigungsschreiben
Kündigungsfrist Kündigungsschreiben
Die Frist hängt vom Vertrag ab
Ein Kündigungsschreiben braucht immer vier Angaben: wen Sie kündigen, welchen Vertrag, ab wann und wohin. Die Kündigungsfrist steht im jeweiligen Vertrag – von 2 Wochen bis zu mehreren Monaten. Ohne Frist kündbar sind etwa Girokonto (§ 675h BGB) und Anwaltsmandat (§ 671 BGB). Prüfen Sie deshalb immer die Frist im Vertrag, bevor Sie absenden.
Ohne Gewähr · Rechtsgrundlage: § 130 BGB und die Frist Ihres Vertrags · Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen – keine Rechtsberatung.
Unternehmen, Anschrift, Vertrags- oder Kundennummer. Alles, was Sie auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag finden.
Beendigung zum Monatsende, mit Frist, per Widerruf – und bei Bedarf einen wichtigen Grund. Der Text passt sich an.
Kostenlos herunterladen und verschicken – oder per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis versenden lassen.
Warum ein Zustellnachweis? Ob Ihre Kündigung wirksam ist, hängt am Zugang. Der Poststempel beweist das nicht – ein Einwurfeinschreiben schon. Für 3,99 € übernehmen wir Druck und Versand inklusive Nachweis.
Achtung bei Arbeitsvertrag, Wohnungsmietvertrag, Bauvertrag u. ä.: Ist eine eigenhändige Unterschrift im Original erforderlich, genügt ein von uns gedrucktes Schreiben nicht – der Druck trägt nur eine getippte Unterschrift (Textform). Bitte in diesem Fall das PDF selbst ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Einschreiben senden.
Ein Kündigungsschreiben braucht vier Dinge: den Empfänger mit Anschrift, einen eindeutigen Betreff, die Angabe des Vertrags (Vertrags- oder Kundennummer, Datum) und die Erklärung, dass Sie den Vertrag zum genannten Termin beenden – gegebenenfalls mit Fristsetzung. Im Betreff sollte das Wort Kündigung stehen, damit das Schreiben der Einrichtung zugeordnet werden kann.
Das hängt von der Form ab. Bei Verbraucherverträgen genügt in der Regel die Textform nach § 126b BGB – eine einfache E-Mail oder ein Brief genügt. Verlangt das Gesetz oder der Vertrag die Schriftform, etwa bei Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB), muss eigenhändig unterschrieben werden; die elektronische Form genügt dann nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126b BGB).
Ja. Haben die AGB eine automatische Verlängerung vorgesehen, können Sie dieser in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich widersprechen. Die Erklärung muss dem Vertragspartner zugehen, damit die Verlängerung nicht eintritt. Manche Anbieter verlangen zusätzlich, die Verlängerung „nicht zu verlängern" ausdrücklich zu benennen.
In der Regel nicht – eine ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes, und der Widerruf nach § 355 BGB ebenfalls nicht. Ein Grund ist nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nötig (§ 626 BGB). Dann allerdings müssen Sie den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €. Achtung: Für Arbeitsvertrag, Wohnungsmietvertrag, Bauvertrag u. ä. ist eine eigenhändige Unterschrift im Original erforderlich – hier bitte selbst ausdrucken und per Einschreiben senden.
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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die gesetzlichen Vorschriften.