Strom- und Gasverträge folgen denselben Spielregeln aus BGB und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Wählen Sie Ihre Sparte – dort finden Sie Fristen, Sonderkündigungsrechte und die geprüften Adressen der großen Versorger samt kostenloser Kündigungsvorlage.
Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?
Stromanbieter wechseln, nach einer Preiserhöhung aussteigen oder beim Umzug kündigen – E.ON, EnBW, Vattenfall, Yello & Co.
Gasanbieter wechseln, nach einer Preiserhöhung aussteigen oder beim Umzug kündigen – E.ON, GASAG, EWE, badenova & Co.
Strom · Gas
Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Ob Strom oder Gas: Laufzeiten, Sonderkündigungsrechte und Widerruf sind für beide Sparten gleich geregelt. Die Adressen der Versorger und Details finden Sie auf der jeweiligen Seite.
Sonderverträge ab dem 1. 3. 2022: höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, höchstens ein Monat Frist zum Laufzeitende, danach monatlich kündbar. Ältere Verträge: bis zu drei Monate Frist.
Ohne selbst gewählten Tarif sind Sie meist in der Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV).
Erhöht der Versorger die Preise, dürfen Sie ohne Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen – auch in der Mindestlaufzeit.
Beim Wohnsitzwechsel: Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später, unter Angabe der neuen Anschrift – außer der Versorger führt den Vertrag zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort fort.
Online oder am Telefon geschlossene Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.
Kann ein Vertrag online abgeschlossen werden, muss der Versorger auch eine Online-Kündigung über einen Kündigungsbutton anbieten.
Die geprüfte Adresse des Versorgers wird automatisch eingesetzt, Strom oder Gas steht im Betreff.
Reguläre Kündigung, Preiserhöhung, Umzug oder Widerruf – das Schreiben nennt die passende Rechtsgrundlage.
Kostenlos herunterladen, ausdrucken und selbst schicken – oder per Einwurfeinschreiben versenden lassen.
Warum ein Zustellnachweis? Die meisten Versorger akzeptieren auch E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Bestreitet der Versorger aber den rechtzeitigen Eingang – etwa vor dem Stichtag einer Preiserhöhung oder bei der 6-Wochen-Frist beim Umzug –, müssen Sie den Zugang beweisen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zustellung; auf Wunsch übernehmen wir den Versand ab 3,99 €.
In Textform an den Versorger – per Brief, E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Nennen Sie Kunden- und Zählernummer und den gewünschten Termin. Wechseln Sie zu einem neuen Anbieter, kündigt dieser meist für Sie. Wer den rechtzeitigen Zugang beweisen möchte, versendet die Kündigung per Einwurfeinschreiben.
Sonderverträge ab dem 1. 3. 2022 laufen höchstens 24 Monate und sind danach monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). In der Grund- und Ersatzversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV). Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Ja. Bei einer Preiserhöhung können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG; in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV). Die Kündigung sollte vor dem Stichtag beim Versorger sein.
Haushaltskunden dürfen bei einem Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG) und müssen dabei ihre künftige Anschrift nennen. Bietet der Versorger binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Nein. Haben Sie keinen neuen Vertrag, werden Sie über die Ersatz- bzw. Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers weiter beliefert (§ 38 EnWG) – allerdings oft zu höheren Preisen. Sichern Sie sich deshalb rechtzeitig einen Anschlusstarif.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €.
Weitere Verträge kündigen: Handyvertrag, Versicherung, KFZ-Versicherung, Fitnessstudio, Girokonto, Bausparvertrag, Kreditkarte oder Partnervermittlung.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgers. Alle Angaben ohne Gewähr.