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Strom & Gas kündigen — fristgerecht oder sofort bei Preiserhöhung

Strom- und Gasverträge folgen denselben Spielregeln aus BGB und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Wählen Sie Ihre Sparte – dort finden Sie Fristen, Sonderkündigungsrechte und die geprüften Adressen der großen Versorger samt kostenloser Kündigungsvorlage.

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Strom · Gas

Kündigungsfrist-Rechner

Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.

Was für Strom und Gas gilt

Ob Strom oder Gas: Laufzeiten, Sonderkündigungsrechte und Widerruf sind für beide Sparten gleich geregelt. Die Adressen der Versorger und Details finden Sie auf der jeweiligen Seite.

§ 309 Nr. 9 BGB

Laufzeit & Frist

Sonderverträge ab dem 1. 3. 2022: höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, höchstens ein Monat Frist zum Laufzeitende, danach monatlich kündbar. Ältere Verträge: bis zu drei Monate Frist.

§ 20 GVV

Grund- & Ersatzversorgung

Ohne selbst gewählten Tarif sind Sie meist in der Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV).

§ 41 Abs. 5 EnWG

Preiserhöhung

Erhöht der Versorger die Preise, dürfen Sie ohne Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen – auch in der Mindestlaufzeit.

§ 41b Abs. 5 EnWG

Umzug

Beim Wohnsitzwechsel: Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später, unter Angabe der neuen Anschrift – außer der Versorger führt den Vertrag zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort fort.

§§ 312g, 355 BGB

14 Tage Widerruf

Online oder am Telefon geschlossene Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.

§ 312k BGB

Kündigungsbutton

Kann ein Vertrag online abgeschlossen werden, muss der Versorger auch eine Online-Kündigung über einen Kündigungsbutton anbieten.

So kündigen Sie in drei Schritten

1

Sparte & Versorger wählen

Die geprüfte Adresse des Versorgers wird automatisch eingesetzt, Strom oder Gas steht im Betreff.

2

Kündigungsgrund angeben

Reguläre Kündigung, Preiserhöhung, Umzug oder Widerruf – das Schreiben nennt die passende Rechtsgrundlage.

3

PDF laden oder versenden lassen

Kostenlos herunterladen, ausdrucken und selbst schicken – oder per Einwurfeinschreiben versenden lassen.

Warum ein Zustellnachweis? Die meisten Versorger akzeptieren auch E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Bestreitet der Versorger aber den rechtzeitigen Eingang – etwa vor dem Stichtag einer Preiserhöhung oder bei der 6-Wochen-Frist beim Umzug –, müssen Sie den Zugang beweisen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zustellung; auf Wunsch übernehmen wir den Versand ab 3,99 €.

Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Strom- oder Gasvertrag?

In Textform an den Versorger – per Brief, E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton. Nennen Sie Kunden- und Zählernummer und den gewünschten Termin. Wechseln Sie zu einem neuen Anbieter, kündigt dieser meist für Sie. Wer den rechtzeitigen Zugang beweisen möchte, versendet die Kündigung per Einwurfeinschreiben.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Strom und Gas?

Sonderverträge ab dem 1. 3. 2022 laufen höchstens 24 Monate und sind danach monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). In der Grund- und Ersatzversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV). Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Darf ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?

Ja. Bei einer Preiserhöhung können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG; in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV). Die Kündigung sollte vor dem Stichtag beim Versorger sein.

Was gilt beim Umzug?

Haushaltskunden dürfen bei einem Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG) und müssen dabei ihre künftige Anschrift nennen. Bietet der Versorger binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Wird mir nach der Kündigung der Strom abgestellt?

Nein. Haben Sie keinen neuen Vertrag, werden Sie über die Ersatz- bzw. Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers weiter beliefert (§ 38 EnWG) – allerdings oft zu höheren Preisen. Sichern Sie sich deshalb rechtzeitig einen Anschlusstarif.

Was kostet das Kündigungsschreiben?

Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Optional übernehmen wir Druck und Versand per Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis ab 3,99 €.

Ratgeber: Strom & Gas kündigen

Weitere Verträge kündigen: Handyvertrag, Versicherung, KFZ-Versicherung, Fitnessstudio, Girokonto, Bausparvertrag, Kreditkarte oder Partnervermittlung.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgers. Alle Angaben ohne Gewähr.

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