Wer neben der Hauptarbeit noch einen Job hat, kündigt diesen genauso: schriftlich, mit vier Wochen Frist und mit Nachweis des Zugangs. Besonderheiten gibt es bei den Abgaben – bei der Kündigung nicht.
Der Nebenjob ist ein eigenständiges Arbeitsverhältnis mit eigenem Vertrag. Deshalb richten sich Frist, Form und Zeugnis nach denselben Vorschriften wie beim Hauptarbeitsverhältnis.
Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine WhatsApp- oder Teams-Nachricht oder ein Online-Formular genügt nicht. Ein unterschriebenes PDF als Anhang in einer E-Mail wahrt die Form.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit gelten zwei Wochen; das Arbeitsverhältnis endet dann zu jedem beliebigen Tag.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber des Nebenjobs eingeht – nicht der Poststempel. Ein Einwurfeinschreiben belegt genau das: Schicken Sie das Original selbst per Einschreiben, dann ist der Zugang nachweisbar.
Widerspricht der Arbeitgeber der Kündigung, müssen Sie binnen drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch beim Nebenjob.
Auch für den Nebenjob muss der Arbeitgeber Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen. Es muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen; versteckte Nachteile sind unzulässig.
Ausnahmsweise ohne Frist kündigen dürfen Sie nur bei einem wichtigen Grund (z. B. unerträgliche Arbeitsbedingungen, unbezahltes Arbeitsplatzverbot, Mobbing). Den Grund müssen Sie auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.
Nebenjob
Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Mit dem Rechner oben finden Sie das frühestmögliche Beendigungsdatum. Im Zweifel ist ein späterer Termin sicherer.
Name und Anschrift des Arbeitgebers, Ihr eigener Name, der gewünschte Termin – und der Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Kostenlos herunterladen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original per Einwurfeinschreiben senden.
Warum ein Zustellnachweis? Der Arbeitgeber behauptet im Streitfall oft, die Kündigung sei nicht eingegangen oder erst nach der Frist gekommen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zugang – das ist im Streit der Unterschied zwischen „nicht gekündigt" und „fristgerecht gekündigt".
Ein Nebenjob wird wie jeder andere Arbeitsvertrag gekündigt: in Schriftform, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB), mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Per E-Mail oder Messenger ist die Kündigung unwirksam. In der Probezeit gelten zwei Wochen.
Für die Kündigung nicht. Es gelten dieselben Vorschriften wie beim Hauptarbeitsverhältnis: § 622 BGB (Frist), § 623 BGB (Schriftform), § 130 BGB (Zugang), § 109 GewO (Arbeitszeugnis) und § 4 KSchG (drei Wochen Klagefrist). Lediglich die steuerliche Behandlung und die Sozialversicherungspflichten hängen davon ab, ob die Entgeltschwelle überschritten wird.
In der Regel nicht. Die Kündigung betrifft nur den Nebenjob. Etwas anderes gilt, wenn ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag des Hauptjobs eine Nebenabrede enthält, die das Verbot oder die Zustimmungspflicht eines Nebenjobs regelt – das prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen.
Nein. Die ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes. Nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) müssen Sie den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen für eine Klage (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen (§ 109 GewO) – auch für einen Nebenjob. Es muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen und darf keinen versteckten Nachteil enthalten.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Ein bezahlter Versand ist hier bewusst nicht möglich: Die Kündigung verlangt eine eigenhändige Unterschrift (§ 623 BGB) – ein von uns gedrucktes Schreiben wäre unwirksam. Bitte das PDF ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Einschreiben senden.
Weitere Arbeitsverhältnisse: Arbeitsvertrag kündigen, Minijob kündigen, Praktikum kündigen – oder Kündigungsschreiben für jeden Vertrag.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und die gesetzlichen Vorschriften.