Ein normaler Arbeitsvertrag wird mit vier Wochen Frist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt – in Schriftform, eigenhändig unterschrieben. Hier finden Sie das Muster, den Frist-Rechner und die Antworten auf die harten Fragen.
← Zurück zum Überblick: Arbeit & Job kündigenEin Kündigungsschreiben wird nicht am Inhalt, sondern an Form und Frist gemessen. Unser Muster für den Arbeitsvertrag besteht aus sechs Bausteinen – jeder davon hat eine rechtliche Aufgabe.
„Kündigung meines Arbeitsvertrags" – klar formuliert, damit der Arbeitgeber das Schreiben eindeutig zuordnen kann.
„Hiermit kündige ich … ordentlich und fristgerecht gemäß § 622 Abs. 1 BGB." – die Erklärung steht im ersten Satz, nicht im Nachsatz.
Ein konkretes Datum: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 BGB).
Schriftliche Bestätigung des Zugangs und des Beendigungszeitpunkts, Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats, Löschung der personenbezogenen Daten, Auskunft zu offenen Forderungen oder Guthaben.
Die ausdrückliche Bitte um Aushändigung des qualifizierten Arbeitszeugnisses nach § 109 GewO – am besten gleich mit der Kündigung.
Eigenhändige Unterschrift im Original (§ 623 BGB) und ein Einwurfeinschreiben als Nachweis des Zugangs beim Arbeitgeber (§ 130 BGB).
Wer § 623 BGB und § 622 BGB beachtet, verliert den Job nicht durch ein Formfehler. Diese sechs Fehler kommen erfahrungsgemäß am häufigsten vor.
Die Schriftform verlangt eine eigenhändig unterschriebene Erklärung. Ein eingescannter Unterschriftssatz, eine digitalisierte Unterschrift oder ein Klick auf „Unterschrift" in einem Online-Formular genügt nicht – die Kündigung bleibt unwirksam.
Arbeitsverhältnisse werden nicht in Textform gekündigt. Eine E-Mail, eine WhatsApp-, Signal- oder Teams-Nachricht oder ein Online-Formular des Arbeitgebers erfüllt die Schriftform nicht.
Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber. Senden Sie an die im Arbeitsvertrag genannte Anschrift bzw. an die Betriebsadresse – eine private Adresse oder ein unzuständiger Vorgesetzter machen den Zugang im Streitfall fraglich.
„Ich kündige zum nächstmöglichen Termin" führt nicht zur gesetzlichen Frist, sondern nach § 622 Abs. 2 BGB zum Ende des Monats, in dem die Kündigung zugegangen ist. Nennen Sie lieber ein konkretes Datum.
Wer fristlos kündigt, muss den wichtigen Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Bleibt das aus, ist die fristlose Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis läuft weiter.
Widerspricht der Arbeitgeber, haben Sie drei Wochen ab Zugang für eine Klage beim Arbeitsgericht. Nach deren Ablauf gilt die Kündigung als wirksam. Diese Frist läuft weiter, auch wenn das Arbeitsverhältnis besteht.
Arbeitsvertrag
Bis wann muss Ihre Kündigung beim Anbieter sein – und zu welchem Termin endet der Vertrag? Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Mit dem Rechner oben finden Sie das frühestmögliche Beendigungsdatum. Im Zweifel ist ein späterer Termin sicherer.
Name und Anschrift des Arbeitgebers, Ihr eigener Name, der gewünschte Termin – und der Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Kostenlos herunterladen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original per Einwurfeinschreiben senden.
Warum ein Zustellnachweis? Der Arbeitgeber behauptet im Streitfall oft, die Kündigung sei nicht eingegangen oder erst nach der Frist gekommen. Ein Einwurfeinschreiben belegt Datum und Zugang – das ist im Streit der Unterschied zwischen „nicht gekündigt" und „fristgerecht gekündigt".
In Schriftform, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB). Per E-Mail, WhatsApp oder Messenger ist die Kündigung unwirksam. Geben Sie den gewünschten Beendigungstermin an und senden Sie das Schreiben mit Zustellnachweis, damit der Zugang beim Arbeitgeber belegt ist (§ 130 BGB).
Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit gelten zwei Wochen; das Arbeitsverhältnis endet dann zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.
Ja. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, und das Arbeitsverhältnis endet zu jedem beliebigen Tag – der 15./Monatsende-Grenze gilt dann nicht. Sie müssen keinen Grund angeben (§ 622 Abs. 3 BGB).
Nein. Die ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes. Nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) müssen Sie den Grund auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Wichtig: Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen für eine Klage (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen und es Ihnen auszuhändigen (§ 109 GewO). Das Zeugnis muss inhaltlich dem Arbeitsverhältnis entsprechen; versteckte Nachteile sind unzulässig. Fordern Sie es zusammen mit der Kündigung an.
Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, höchstens jedoch bis zum Termin, den Sie in der Kündigung genannt haben. Der Arbeitgeber schuldet die Vergütung bis zur Beendigung (§ 622 BGB); bei einer Kündigung zum Monatsende wird in der Regel bis zum Monatsletzten gezahlt.
Nichts. Das PDF ist kostenlos, ohne Abo und ohne Login. Ein bezahlter Versand ist hier bewusst nicht möglich: Die Kündigung verlangt eine eigenhändige Unterschrift (§ 623 BGB) – ein von uns gedrucktes Schreiben wäre unwirksam. Bitte das PDF ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Einschreiben senden.
Weitere Arbeitsverhältnisse: Minijob kündigen, Nebenjob kündigen, Praktikum kündigen – oder Kündigungsschreiben für jeden Vertrag.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und die gesetzlichen Vorschriften.