Versicherung kündigen nach Schadenfall

🕒Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Kurz gesagt: Nach einem Schadenfall dürfen Sie Ihre Hausratversicherung (§ 92 VVG) und Ihre Haftpflichtversicherung (§ 111 VVG) außerordentlich kündigen – innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Regulierung bzw. nach Anerkennung oder Ablehnung. Bei der Rechtsschutzversicherung ergibt sich das Kündigungsrecht aus den Versicherungsbedingungen (ARB). Gekündigt werden kann vielfach sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode.

Kündigungsrecht nach Sparte

SparteRechtsgrundlageFrist für die Kündigung
Hausrat§ 92 VVG1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung
Haftpflicht§ 111 VVG1 Monat nach Anerkennung oder (unberechtigter) Ablehnung
RechtsschutzVersicherungsbedingungen (ARB)meist 1 Monat nach Ablehnung bzw. Anerkennung des zweiten Falls

Warum nach einem Schaden kündigen?

Nach einem Schaden zeigt sich, wie gut ein Versicherer wirklich ist. Lief die Regulierung schleppend, wurde zu wenig gezahlt oder zu Unrecht abgelehnt, ist das Sonderkündigungsrecht Ihr Weg aus dem Vertrag – ohne bis zum regulären Ablauf zu warten. Umgekehrt dürfen auch Versicherer nach einem Schaden kündigen; kommt Ihnen die Kündigung zuvor, haben Sie die Wahl des Zeitpunkts.

Darauf sollten Sie achten

  • Frist im Blick behalten: Die Monatsfrist beginnt mit Abschluss der Regulierung bzw. der Entscheidung des Versicherers – notieren Sie das Datum des Schreibens.
  • Neuen Schutz zuerst: Vor allem bei der Haftpflicht sollte der neue Vertrag nahtlos beginnen. Neue Versicherer fragen häufig nach Vorschäden.
  • Zugang belegen: Wegen der kurzen Frist ist ein Zustellnachweis (Einwurfeinschreiben) besonders sinnvoll.

Weitere Möglichkeiten: Sonderkündigung bei Beitragserhöhung oder ordentliche Kündigung zum Ablauf.

Kündigung nach Schadenfall erstellen

Das Schreiben nennt automatisch die passende Rechtsgrundlage Ihrer Sparte – sofort als PDF.

Kündigung nach Schadenfall erstellen
✓ § 92 / § 111 VVG ✓ PDF sofort ✓ Zustellnachweis optional

Häufige Fragen

Darf ich meine Hausratversicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach § 92 VVG können beide Vertragspartner nach Eintritt des Versicherungsfalls kündigen – spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.

Gilt das auch für die Haftpflichtversicherung?

Ja, nach § 111 VVG: Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können beide Seiten innerhalb eines Monats danach kündigen.

Und bei der Rechtsschutzversicherung?

Hier gibt es kein gesetzliches Schadenfall-Kündigungsrecht. Die üblichen Bedingungen (ARB) erlauben die Kündigung aber, wenn der Versicherer trotz Leistungspflicht ablehnt oder für mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten leistet.

Ab wann wird die Kündigung wirksam?

Als Versicherungsnehmer können Sie in der Regel wählen: sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, gilt meist eine Frist von einem Monat.

Bekomme ich den Beitrag anteilig zurück?

Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitrag für die Zeit bis zum Vertragsende zu (§ 39 VVG). Zu viel gezahlte Beiträge sind zu erstatten.

Nach Schadenfall kündigen