Kündigungsfrist beim Praktikum: drei Konstellationen
🕒 Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
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„Praktikum“ sagt rechtlich wenig aus. Entscheidend ist, welcher Vertrag Ihnen zugrunde liegt. Es gibt drei Konstellationen – und für jede gilt eine andere Regel:
| Konstellation | Rechtsgrundlage | Wie Sie beenden |
|---|---|---|
| Praktikum im Studium oder in der Schule, befristet | §§ 611, 620 BGB (Dienstvertrag) | Endet automatisch mit Ablauf der Befristung (§ 620 Abs. 1 BGB). Vorzeitig: Kündigung nach § 621 BGB oder einvernehmliche Beendigung |
| Praktikum mit monatlicher oder stündlicher Vergütung | § 621 BGB | Kündigung mit einer Frist, die sich aus § 621 BGB oder aus Ihrem Vertrag ergibt |
| Praktikum als Teil einer Berufsausbildung | §§ 20-23 BBiG | Nach § 22 BBiG: in der Probezeit jederzeit fristlos, danach nur aus wichtigem Grund oder mit vier Wochen Frist bei einem Wechsel der Ausbildung – immer schriftlich |
Der Fall, der am häufigsten übersehen wird
Wer eine Ausbildung beginnt, ist in der Regel in einem Berufsausbildungsverhältnis – auch dann, wenn die ersten Monate oder Wochen als „Praktikum“ bezeichnet werden. Für diesen Fall gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG), nicht das Dienstvertragsrecht:
- Probezeit (§ 20 BBiG): Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. In dieser Zeit ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich (§ 22 Abs. 1 BBiG).
- Nach der Probezeit (§ 22 Abs. 2 BBiG): Eine Kündigung ist nur zulässig aus einem wichtigen Grund ohne Frist oder – wenn Sie die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen wollen – mit einer Frist von vier Wochen.
- Form (§ 22 Abs. 3 BBiG): Die Kündigung bedarf der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Im Fall des Absatzes 2 müssen die Kündigungsgründe angegeben werden.
- Ausschlussfrist (§ 22 Abs. 4 BBiG): Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die maßgeblichen Tatsachen länger als zwei Wochen bekannt waren. Bei einem eingeleiteten Güteverfahren ist der Fristablauf bis zum Verfahrensende gehemmt.
Schadensersatz beim Abbruch – und die Drei-Monats-Frist
Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann die jeweils andere Partei Schadensersatz verlangen, sofern sie den Auflösungsgrund zu vertreten hat (§ 23 Abs. 1 BBiG). Eine Ausnahme gilt für den in § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG genannten Fall: Wer die Berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere Berufsausbildung ausbilden lassen will, kann mit vier Wochen Frist kündigen, ohne Schadensersatz zu riskieren.
Wichtig und oft falsch verstanden: Ein möglicher Schadensersatzanspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende des Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird (§ 23 Abs. 2 BBiG). Das ist keine Verjährungsfrist, sondern eine Ausschlussfrist – nach Ablauf der drei Monate kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
Praktisch relevant: Vorzeitige Beendigungen müssen der zuständigen Stelle (in der Regel IHK oder HWK) unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Das Praktikumsverhältnis selbst endet durch die Kündigung – die Anmeldung als Arbeitssuchender und die Frage der Ausbildungsförderung sind davon getrennt zu klären.
Häufige Fragen
Muss ich ein befristetes Praktikum überhaupt kündigen?
Nein. Ist das Praktikum im Vertrag befristet, endet es mit Ablauf der Befristung von selbst (§ 620 Abs. 1 BGB). Eine Kündigung ist nur nötig, wenn Sie vorzeitig beenden wollen – oder wenn das Verhältnis ein Berufsausbildungsverhältnis ist, das nach dem BBiG geregelt wird.
Wie kündige ich ein Praktikum im Studium?
Bei einem Dienstvertrag richtet sich die Frist nach § 621 BGB, soweit Ihr Vertrag nichts anderes bestimmt; bei monatlicher Vergütung gilt eine Frist zum 15. zum Ende des Kalendermonats. Eine Form schreibt das Gesetz hier nicht vor – Schriftform ist aber die sicherere Wahl, weil sie den Zugang belegt.
Welche Frist gilt in der Probezeit der Ausbildung?
In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG).
Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?
Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann die jeweils andere Partei Schadensersatz verlangen, sofern sie den Auflösungsgrund zu vertreten hat (§ 23 Abs. 1 BBiG). Ausgenommen ist der Wechsel der Ausbildung (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Ein solcher Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ende des Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird (§ 23 Abs. 2 BBiG).
Reicht für die Kündigung eine E-Mail?
Nein. Für ein Berufsausbildungsverhältnis verlangt § 22 Abs. 3 BBiG Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Also: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, zustellen.
Muss ich die Kündigung irgendwo melden?
Ja. Vorzeitige Beendigungen eines Berufsausbildungsverhältnisses sind der zuständigen Stelle (in der Regel IHK oder HWK) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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