LichtBlick Gasvertrag kündigen – Adresse, Frist & Vorlage

🕒Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

⏰ Preiserhöhung angekündigt? Dann können Sie meist ohne Frist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG) – die Kündigung sollte vorher beim Versorger sein.

Sie möchten Ihren Gasvertrag bei LichtBlick beenden – weil Sie umziehen, weil die Preise steigen oder weil ein anderer Tarif günstiger ist? Hier erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben als PDF: mit der korrekten Anschrift der LichtBlick SE, der Sparte „Gasvertrag“ im Betreff und der passenden Rechtsgrundlage (EnWG bzw. GasGVV).

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Kündigung erstellen

Ihr fertiges Schreiben enthält:

✓ Ihre persönlichen Daten✓ Korrekte Kündigungsadresse✓ Zähler-/Kundennummer & Bitte um Schlussrechnung✓ Datum & Unterschriftsfeld
✓ Kostenlos✓ Kein Login✓ PDF sofort

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📬 Kündigungsadresse auf einen Blick

LichtBlick SE · Klostertor 1, 20097 Hamburg

LichtBlick bietet im Kundenportal ein Kündigungsformular und einen Kündigungsbutton an; auch eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Kündigung“ wird akzeptiert. Wenn es auf eine Frist ankommt, empfehlen wir das Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis. Zählernummer und Kundennummer angeben.

Schnellübersicht

Kündigungsfrist laut Tarif; nach der Erstlaufzeit meist 1 Monat
Grundversorgung 2 Wochen (§ 20 GasGVV)
Adresse LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Kündigungsweg Textform (Brief, E-Mail, online) – Einschreiben für Nachweis
Sonderkündigung § 41 Abs. 5 EnWG (Preis) · § 41b Abs. 5 EnWG (Umzug)

Kündigungsfrist bei LichtBlick

Wie lange Sie gebunden sind, hängt von Ihrem Tarif ab. Für Sonderverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, danach verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Viele Tarife haben gar keine Mindestlaufzeit. Beziehen Sie Gas in der Grund- oder Ersatzversorgung, können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 Abs. 1 GasGVV). Ihren Fristablauf berechnen Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner; Hintergründe: Kündigungsfrist bei Strom & Gas.

Sonderkündigungsrecht

  • Preiserhöhung: Erhöht LichtBlick die Preise, können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG; Grundversorgung: § 5 Abs. 3 GasGVV). Der Versorger muss Sie vorab in Textform informieren.
  • Umzug: Ziehen Sie um, dürfen Sie mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Nennen Sie im Schreiben Ihre künftige Anschrift. Bietet LichtBlick Ihnen binnen zwei Wochen an, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort fortzuführen, und ist die Belieferung dort möglich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
  • Widerruf: Einen neu (z. B. online oder am Telefon) geschlossenen Vertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§§ 312g, 355 BGB).

Mehr dazu: Sonderkündigung bei Preiserhöhung · Kündigung bei Umzug

Online oder per Einschreiben?

LichtBlick bietet im Kundenportal ein Kündigungsformular und einen Kündigungsbutton an; auch eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Kündigung“ wird akzeptiert. Wechseln Sie zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung in der Regel für Sie. Eine eigene Kündigung lohnt sich vor allem bei einer Sonderkündigung, beim Umzug oder wenn Sie ohne Anschlussvertrag kündigen. Online ist bequem – im Streitfall müssen Sie aber den rechtzeitigen Zugang beweisen. Mit einem Einwurfeinschreiben haben Sie einen unabhängigen Zustellnachweis über Datum und Zugang, gerade wenn es um den Termin einer Preiserhöhung oder die 6-Wochen-Frist beim Umzug geht. Auf Wunsch übernehmen wir Druck und Versand für Sie.

Tipp: Notieren (und fotografieren) Sie zum Lieferende den Zählerstand – er ist die Grundlage Ihrer Schlussrechnung. Ohne neuen Vertrag bleiben Sie übrigens versorgt: Sie rutschen in die Ersatz- bzw. Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers, die aber oft teurer ist.

LichtBlick Gasvertrag jetzt kündigen

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Häufige Fragen zu LichtBlick Gas

An welche Adresse schicke ich die Kündigung meines LichtBlick Gasvertrags?

Die Kündigung richten Sie an: LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg. Prüfen Sie zur Sicherheit, ob in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung eine abweichende Anschrift genannt ist.

Welche Kündigungsfrist gilt bei LichtBlick?

Das hängt vom Tarif ab: Sonderverträge, die ab dem 1. 3. 2022 geschlossen wurden, haben höchstens 24 Monate Erstlaufzeit und sind danach monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). In der Grund- oder Ersatzversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Die genaue Frist steht in Ihrer Vertragsbestätigung bzw. auf der Jahresrechnung.

Kann ich bei LichtBlick wegen einer Preiserhöhung kündigen?

Ja. Bei einer Preiserhöhung können Sie vielfach ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 GasGVV). Wählen Sie im Formular den Kündigungsgrund „Preiserhöhung“.

Kann ich LichtBlick auch online kündigen?

Ja – für die Kündigung genügt die Textform. LichtBlick bietet im Kundenportal ein Kündigungsformular und einen Kündigungsbutton an; auch eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Kündigung“ wird akzeptiert. Kommt es auf eine Frist an, ist ein Einwurfeinschreiben mit Zustellnachweis der sicherste Beleg.

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LichtBlick. Alle Angaben ohne Gewähr.

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