Kündigungsfristen im Überblick: alle Verträge, alle Fristen

🕒 Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Fristen-Überblick§ 187 BGB§ 188 BGB§ 193 BGB

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Die Fristen der wichtigsten Verträge

Es gibt keine allgemeine „Standardfrist" für Kündigungen. Die Frist richtet sich nach der Vertragsart – und innerhalb der Vertragsart danach, ob der Vertrag etwas Besonderes vorsieht.

VertragFristRechtsgrundlage
ArbeitsvertragVier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats§ 622 Abs. 1 BGB
Arbeitsvertrag in der ProbezeitZwei Wochen§ 622 Abs. 3 BGB
Fristen nach BetriebszugehörigkeitGestaffelt (1 bis 7 Monate: 2 bis 4 Wochen) – gilt für die Kündigung durch den Arbeitgeber§ 622 Abs. 2 BGB
AusbildungsverhältnisIn der Probezeit fristlos, danach vier Wochen; bei Wechsel der Ausbildung vier Wochen zum Ende des Ausbildungsjahres§ 22 BBiG
Minijob / NebenjobWie beim Arbeitsvertrag – entscheidend ist der Vertrag bzw. der Tarifvertrag§ 622 BGB, Tarifvertrag
PraktikumRichtet sich nach dem Vertrag; ohne Vereinbarung gelten die Regeln des Dienstvertragsrechts§§ 611, 620, 621 BGB
Kaufvertrag (Widerruf)14 Tage ab dem Tag der Belehrung über das Widerrufsrecht§§ 355, 356 BGB
FahrschulvertragNach den AGB; ohne abweichende Vereinbarung bei monatlicher Vergütung zum 15. zum Monatsende§ 621 BGB
AnwaltsmandatKeine Frist – jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar§ 671 BGB
Girokonto / KreditkarteJederzeit kündbar§ 628 BGB
GewerbeKeine Frist – Anzeige der Betriebsaufgabe, kein Kündigungsrecht§ 14 GewO

Weitere Kategorien mit eigener Fristenregelung – Fitnessstudio, Handyvertrag, Strom & Gas, Bausparvertrag – haben jeweils eine eigene Übersicht auf ihrer Seite. Jeder Vertrag kann zudem in seinen AGB eine kürzere oder längere Frist vorsehen; die vertragliche Vereinbarung geht vor, solange sie nicht gesetzwidrig ist.

Wie eine Frist berechnet wird

Die Fristberechnung richtet sich nach drei Normen, die immer wieder in der Praxis entscheiden:

  • § 187 Abs. 1 BGB – Fristbeginn: Der Tag des maßgeblichen Ereignisses wird nicht mitgerechnet. Eine nach Wochen bestimmte Kündigungsfrist beginnt also am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen – der Tag des Zugangs selbst zählt nicht mit.
  • § 188 BGB – Fristende: Eine nach Wochen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, der dem Tag des Fristbeginns nach seiner Benennung entspricht. Eine nach Monaten bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des entsprechenden Tages des letzten Monats.
  • § 188 Abs. 3 BGB – Monatsende: Fehlt im letzten Monat der für den Ablauf maßgebliche Tag, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Beispiel: Eine zum 31. gekündigte Vertragsverlängerung endet bei einem 30-Tage-Monat nicht am 30. des Vormonats, sondern am 30. des letzten Monats.

Der Fristbeginn ist der Zugang. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung beim Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB) – nicht mit dem Tag, an dem Sie sie abschicken, und nicht mit dem Datum, das Sie oben in den Brief schreiben. Schreiben Sie also nicht das Enddatum in den Brief, sondern der Zugangszeitpunkt entscheidet.

§ 193 BGB: Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht

§ 193 BGB sieht vor, dass eine Erklärung, die an einem Sonntag, Sonnabend oder staatlich anerkannten Feiertag abzugeben wäre, auf den nächsten Werktag verschoben wird. Für Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gilt diese Vorschrift jedoch nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, 14.12.2005 – III ZR 172/04) verlängert § 193 BGB die Frist zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder Feiertag, muss die Kündigung früher eingehen, damit sie rechtzeitig ist.

Bei anderen Vertragsarten ist die Lage nicht einheitlich – dort kommt es auf die Vertragsgestaltung und die Fristberechnung an. Als praktische Regel gilt: Rechnen Sie einen Puffer von mehreren Tagen ein und schicken Sie Ihr Schreiben nicht am letzten möglichen Tag.

Merksatz: Das Datum oben im Brief ist eine Angabe. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben ankommt. Und der letzte Tag der Frist ist der Tag, an dem es da sein muss – nicht der Tag, an dem es abgeschickt wird.

Sonderfälle, die oft übersehen werden

  • Verlängerung ohne Einwand: Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Entscheidend ist deshalb der letzte Tag, nicht der erste – verpassen Sie ihn, beginnt eine neue Vertragslaufzeit.
  • Stichtag statt Frist: Bei Versicherungen läuft die Frist oft zu einem festen Termin (z. B. dem 30. November bei der KFZ-Versicherung). Die Kündigung muss dann bis zu diesem Stichtag eingegangen sein.
  • Zugang statt Absendung: Auch bei einer Vorlauf-Frist entscheidet der Zugang. Ein Brief, der am letzten Tag abgeschickt wird, ist riskant.
  • Probezeit: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist, und in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung in aller Regel möglich. Ob Sie sich in der Probezeit befinden, richtet sich nach § 622 Abs. 3 BGB und dem Vertrag – eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist möglich.
  • Widerruf statt Kündigung: Beim Kaufvertrag läuft die Widerrufsfrist ab dem Tag der Belehrung, nicht ab dem Kauf. Hier gelten eigene Regeln – siehe Widerrufsfrist berechnen.

Häufige Fragen

Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des maßgeblichen Ereignisses – hier also der Tag des Zugangs – bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Entscheidend ist nicht das Datum in Ihrem Brief, sondern der Tag, an dem das Schreiben ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB).

Gilt der Fristbeginn auch für die Kündigung eines Arbeitsvertrags so?

Ja. Auch beim Arbeitsvertrag muss die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen, damit die Frist zu laufen beginnt und die Kündigung wirksam wird. Wichtig ist deshalb, das Schreiben nachweisbar zuzustellen – ein Einschreiben oder ein persönliches Überbringen mit Empfangsbestätigung ist der sichere Weg.

Verlängert § 193 BGB die Kündigungsfrist bei Feiertagen?

Beim Arbeitsvertrag nicht: Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, 14.12.2005 – III ZR 172/04) verlängert § 193 BGB die Frist zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, Sonnabend oder Feiertag, muss die Kündigung früher eingehen. Bei anderen Vertragsarten hängt es von der Vertragsgestaltung ab – in jedem Fall ist ein Puffer ratsam.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag meist automatisch um eine weitere Laufzeit, und Sie müssen erneut kündigen – mit der dann geltenden Frist. Bei Arbeitsverträgen kann eine zu spät eingegangene Kündigung schlimmstenfalls als fristlose Kündigung gewertet werden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie darauf hinweist. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Gibt es eine Frist für die Kündigung eines Girokontos oder einer Kreditkarte?

Nein. Nach § 628 BGB kann ein Dienstvertrag, der kein Arbeitsverhältnis ist, jederzeit gekündigt werden. Das gilt auch für Girokonto und Kreditkarte. Ergänzend kommt bei Verbraucherverträgen ein Sonderkündigungsrecht in Betracht, das in den ersten zwölf Monaten nach Vertragsschluss geltend gemacht werden kann.

Wie berechne ich das Fristende, wenn der Stichtag im Monat fehlt?

Nach § 188 Abs. 3 BGB endet eine nach Monaten bestimmte Frist, für deren Ablauf ein im letzten Monat fehlender Tag maßgeblich ist, mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Eine Frist „zum 31." endet also in einem 30-Tage-Monat am 30. des Monats.

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