Kündigungsschreiben Muster: die vier Pflichtangaben
🕒 Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
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Kündigungsschreiben kostenlos erstellenVier Angaben, ohne die es nicht geht
Ein Kündigungsschreiben muss nicht lang sein. Es muss eindeutig sein. Entscheidend sind vier Angaben:
| Angabe | Was hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| Wer kündigt | Ihr vollständiger Name | Mustermann, Max |
| Gegen wen | Die Anschrift des Vertragspartners – möglichst die vertraglich vereinbarte Kündigungsadresse | Firma Mustermann GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Was | Der Vertrag, den Sie kündigen, möglichst mit Nummer und Datum | der Vertrag vom 01.03.2024, Vertrags-Nr. 12345 |
| Ab wann | Der gewünschte Beendigungszeitpunkt – oder die Frist, wenn Sie sie nicht kennen | zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.2026 |
Dazu gehören Ihr Ort und das Datum, die Anrede, der Text, die Grußformel und Ihre Unterschrift. Fehlt eines dieser Elemente, kann die Kündigung im Streitfall für unwirksam gehalten werden – der Empfänger soll an Ihrer Absicht nicht zweifeln.
Der Aufbau in acht Schritten
- Absender – Ihr Name und Ihre Anschrift, möglichst mit Telefonnummer und E-Mail, falls der Vertragspartner diese für Rückfragen nutzt.
- Empfänger – Firma bzw. Name und die vollständige Anschrift, an die der Vertrag gekündigt werden soll. Achten Sie auf die in den AGB oder im Vertrag genannte Kündigungsadresse: Nicht jede Hauptanschrift ist auch die richtige.
- Ort und Datum – „Musterstadt, den 21.10.2026". Das Datum ist nicht nur Formsache: Danach richtet sich, ob Ihre Frist gewahrt ist.
- Betreff – „Kündigung meines Vertrags vom 01.03.2024". Ein klarer Betreff erleichtert die Zuordnung.
- Anrede – „Sehr geehrte Damen und Herren,".
- Der eigentliche Text – ein Satz zur Kündigung, der Vertrag und der Zeitpunkt.
- Was Sie von der Gegenseite wollen – Bestätigung, Abrechnung, Erstattung, Unterlagen, Zeugnis. Diese Punkte sollten im Schreiben stehen, nicht erst in einem späteren Telefonat.
- Grußformel und Unterschrift – „Mit freundlichen Grüßen" und Ihr Namensunterschrift.
Tipp: Schreiben Sie die Frist aus, die Sie einhalten wollen – nicht die, von der Sie ausgehen, dass sie gilt. Sie sind an die längere Frist gebunden, wenn der Vertrag eine längere vorsieht.
Textbausteine zum Kopieren
Die Formulierungen im Kern sind bewusst offen gehalten. Passen Sie sie an – und prüfen Sie, ob die Rechtslage zu Ihrem Vertrag passt.
Die häufigsten Fehler
- Kein Termin. „Hiermit kündige ich den Vertrag" ohne Datum lässt offen, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis enden soll. Im Streitfall wird das zu Ihren Lasten ausgelegt.
- Die falsche Adresse. Eine Kündigung an die Geschäftsadresse ist wirkungslos, wenn die AGB eine Kündigungsadresse oder ein Kündigungsportal vorschreiben. Prüfen Sie die AGB und den Vertrag.
- Per E-Mail ohne Empfangsnachweis. Eine E-Mail wirkt zwar, aber Sie haben keinen Beleg, wann sie angekommen ist. Ohne Absenderadresse oder mit „keine Antwort" im Betreff ist sie zudem angreifbar.
- Unterschrift fehlt. Wenn das Gesetz Schriftform verlangt – beim Arbeitsvertrag etwa – ist eine E-Mail oder ein PDF ohne Unterschrift unwirksam (dazu mehr auf der Seite Form & Zugang).
- Spekulation statt Angabe. Wer dem Arbeitgeber „beleidigt" vorwirft, riskiert einen arbeitsrechtlichen Streit. Bleiben Sie sachlich – nennen Sie nur Gründe, die Sie belegen können.
- Veraltete Daten. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob die Anschrift des Empfängers noch stimmt. Ein Brief an eine veraltete Adresse ist riskant.
Häufige Fragen
Was sind die vier Pflichtangaben eines Kündigungsschreibens?
Wer kündigt (Ihr Name), gegen wen (Anschrift des Vertragspartners), was (der Vertrag, möglichst mit Nummer und Datum) und ab wann (der gewünschte Beendigungszeitpunkt). Dazu kommen Ort, Datum, Anrede, Grußformel und Unterschrift.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Das hängt von der Vertragsart ab. Bei einer ordentlichen Kündigung mit Frist brauchen Sie in der Regel keinen Grund – der Zeitpunkt reicht. Bei einer fristlosen Kündigung oder einem Widerruf aus wichtigem Grund ist die Angabe eines Grundes regelmäßig erforderlich, weil der Empfänger die Erklärung prüfen muss. Im Arbeitsrecht gelten zusätzlich die Kündigungsgründe des § 626 BGB.
Reicht eine E-Mail als Kündigung?
Für die meisten Verträge ja: § 126b BGB verlangt nur Textform, und eine E-Mail genügt dafür. Ausnahmen sind Verträge, für die das Gesetz Schriftform vorsreibt – insbesondere die Kündigung eines Arbeitsvertrags nach § 623 BGB, wo die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein unterschriebener Brief ist im Zweifel immer der sicherere Weg, weil er zugleich den Zugang belegt.
Wie formuliere ich das Beendigungsdatum richtig?
Nennen Sie den gewünschten Termin konkret: „zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.2026". Alternativ können Sie die Frist ausschreiben, die Sie einhalten wollen („hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.12.2026"). Vermeiden Sie Formulierungen wie „irgendwann" oder „so schnell wie möglich".
Was gehört in die Forderungen nach der Kündigung?
Alles, was Sie vom Vertragspartner brauchen: die schriftliche Bestätigung der Beendigung mit Datum, eine Abrechnung über die erbrachten Leistungen und Erstattung eines etwaigen Guthabens, die Herausgabe von Unterlagen, ein Zeugnis oder die Freigabe einer Sperrung. Was Sie nicht schriftlich verlangen, müssten Sie später einzeln nachfordern.
Kann ich das Muster einfach kopieren?
Ja – es ist eine Vorlage, kein fertiges Rechtsdokument. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Vertragsart, Frist und Form zu Ihrem Vertrag passen, und passen Sie die Platzhalter an. Diese Inhalte sind eine Muster-Vorlage und keine Rechtsberatung.
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