Anwaltsmandat widerrufen: Beendigung, Vergütung, Handakte
🕒 Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Mandatsbeendigung jetzt erstellen
Mit Aktenzeichen, Kanzlei, Beendigungszeitpunkt und den Bitten um Abrechnung und Handakte.
Schreiben kostenlos erstellenDer Anwaltsvertrag ist kein Arbeitsvertrag
Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgung. Über § 675 Abs. 1 BGB gilt dafür das Auftragsrecht, und § 671 Abs. 1 BGB bestimmt: Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Praktisch heißt das: Sie können Ihr Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Es gibt keine Kündigungsfrist, keinen Stichtag und keinen Grund, den Sie nennen müssten.
Beachten Sie aber § 671 Abs. 2 BGB: Ein Auftrag kann nur so gekündigt werden, dass der Auftraggeber anderweitig Fürsorge treffen kann. Wollen Sie den Anwalt wechseln, kümmern Sie sich also frühzeitig um einen Nachfolger – und teilen Sie der Kanzlei mit, dass die Angelegenheit weiterläuft.
Was am Ende noch zu klären ist
- Teilvergütung (§ 628 Abs. 1 BGB): Für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen ist eine angemessene Teilvergütung zu zahlen. Sie richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG.
- Vertragswidriges Verhalten (§ 626 BGB): Vertritt der Anwalt das Mandat vertragswidrig, kann die Beendigung ohne weitere Frist erfolgen; die Vergütung ist dann auf das verbleibende Honorar beschränkt.
- Handakte (§ 50 BRAO): Die Akte muss sechs Jahre aufbewahrt werden. Auf Verlangen ist die Herausgabe zu gestatten; ausgenommen sind die anwaltliche Korrespondenz und Unterlagen, die Sie bereits besitzen (§ 50 Abs. 2 BRAO).
- Zurückbehaltungsrecht (§ 50 Abs. 3 BRAO): Wegen offener Forderungen darf der Anwalt die Akte zurückbehalten – eine unberechtigte Zurückbehaltung ist unzulässig.
Formulieren Sie die Beendigung schriftlich, nennen Sie das Aktenzeichen, den Zeitpunkt der Beendigung und bitten Sie um eine Abrechnung sowie um die Herausgabe der Handakte. Eine Unterschrift ist gesetzlich nicht zwingend, sie schafft aber Beweissicherheit.
Was Sie nicht erwarten können
Keine Drei-Wochen-Frist wie im Arbeitsrecht. § 4 KSchG gilt für Arbeitsverhältnisse, nicht für das Mandat. Für zivilrechtliche Ansprüche gilt die Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB); wegen vertragswidrigen Verhaltens kann im Einzelfall eine kürzere Frist eingreifen.
Keine automatische Erstattung von Vorauszahlungen in voller Höhe. Rechnen Sie mit einer Abrechnung der erbrachten Leistungen abzüglich gezahlter Vorauszahlungen. Ein etwaiger Restbetrag wird erstattet.
Keine Rückwirkung. Die Beendigung wirkt für die Zukunft. Was bis dahin erarbeitet wurde, bleibt vorhanden – und wird abgerechnet.
Häufige Fragen
Kann ich mein Anwaltsmandat kündigen?
Ja. Der Anwaltsvertrag richtet sich über § 675 Abs. 1 BGB nach dem Auftragsrecht; nach § 671 Abs. 1 BGB können Sie den Auftrag jederzeit widerrufen – ohne Frist und ohne Grund. Es handelt sich um eine Widerrufserklärung, nicht um eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinn.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Der Widerruf bedarf keines Grundes. Nur bei einer Beendigung wegen vertragswidrigen Verhaltens spielt der Grund eine Rolle (§ 626 BGB).
Muss ich das Honorar für die erbrachte Arbeit bezahlen?
Ja. Nach § 628 Abs. 1 BGB ist für die bis zur Beendigung erbrachte Leistung eine angemessene Teilvergütung zu zahlen. Sie richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG. Ein Guthaben aus Vorauszahlungen ist zu erstatten.
Was passiert mit der Handakte?
Nach § 50 Abs. 2 BRAO können Sie die Handakte verlangen; ausgenommen sind die anwaltliche Korrespondenz und Unterlagen, die Sie bereits besitzen. Zurückbehalten darf der Anwalt die Akte nur bei offenen Forderungen (§ 50 Abs. 3 BRAO). Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Jahre.
Wie lange habe ich Zeit für eine Klage?
Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Beim Mandat gibt es eine solche Frist nicht. Für zivilrechtliche Ansprüche gilt die Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB).
Reicht eine E-Mail?
Das Gesetz verlangt für den Widerruf keine besondere Form – eine E-Mail wirkt. Mit Unterschrift auf Papier schaffen Sie zusätzlich Beweissicherheit, falls die Kanzlei den Zugang bestreitet.
Weitere Ratgeber
Mandatsbeendigung jetzt erstellen
Mit Aktenzeichen, Kanzlei, Beendigungszeitpunkt und den Bitten um Abrechnung und Handakte.
Schreiben kostenlos erstellen