Kündigungsfrist beim Handyvertrag
🕒 Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Die Kündigungsfrist beim Handyvertrag beträgt seit der TKG-Reform vom 1. Dezember 2021 maximal einen Monat – nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Wer die Frist verpasst hat, ist nicht mehr ein volles Jahr gebunden, sondern kann jederzeit monatlich aussteigen. Diese Seite erklärt, welche Frist für Ihren Vertrag gilt, wie Sie das genaue Datum herausfinden und was bei Altverträgen zu beachten ist.
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Kündigungsschreiben erstellen – sofort als PDFWelche Kündigungsfrist gilt – ein Überblick
Die Frist hängt davon ab, wann Ihr Vertrag abgeschlossen wurde und ob die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist:
- Verträge ab 1. Dezember 2021: Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit monatlich kündbar.
- Altverträge vor dem 1. Dezember 2021: Zum Ende der ersten Mindestlaufzeit kann noch eine Frist von bis zu drei Monaten gelten – das steht in Ihren Vertragsunterlagen. Nach der ersten Verlängerung gilt jedoch auch hier die monatliche Kündbarkeit mit einem Monat Frist.
- Vertrag nach der Mindestlaufzeit (egal wann abgeschlossen): Jederzeit kündbar mit einem Monat Frist zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums.
- Prepaid: Kein aktives Kündigen nötig – bei ausbleibendem Guthaben wird die Karte automatisch deaktiviert.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Früher bedeutete eine verpasste Frist automatisch ein weiteres Jahr Laufzeit. Das ist seit dem 1. Dezember 2021 Geschichte. Wenn Sie die Frist zum Ende Ihrer Mindestlaufzeit versäumt haben, verlängert sich der Vertrag zwar – aber nur auf unbestimmte Zeit, nicht um ein weiteres Jahr. Sie können danach jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Das Einzige, was Sie verlieren: die Monate zwischen dem ursprünglichen Vertragsende und dem Wirksamwerden Ihrer neuen Kündigung. Handeln Sie also so schnell wie möglich.
Wie finde ich heraus, wann meine Frist abläuft?
Das genaue Datum müssen Sie nicht beim Anbieter erfragen – es steht auf drei leicht zugänglichen Quellen:
- Mobilfunkrechnung: Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, Kündigungsfrist und nächsten Kündigungstermin auf jeder Rechnung anzugeben. Schauen Sie ins Kleingedruckte am Ende der Rechnung.
- Provider-App oder Kundenportal: Unter „Vertragsdaten" oder „Mein Vertrag" finden Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und den nächstmöglichen Kündigungstermin – oft tagesgenau.
- Vertragsunterlagen: Der Vertrag selbst nennt das Startdatum und die vereinbarte Laufzeit. Zählen Sie die Laufzeit dazu – das ergibt das Vertragsende, ab dem die Frist zu laufen beginnt.
Wichtig: Handyverträge starten selten am Monatsersten. Ihr Kündigungsdatum ist daher der jeweilige Abrechnungstag – nicht notwendigerweise der letzte Kalendertag des Monats.
Der Kündigungsbutton – die schnellste Methode
Seit der TKG-Reform sind alle Mobilfunkanbieter verpflichtet, auf ihrer Website einen Kündigungsbutton einzurichten. Darüber können Sie Ihren Vertrag vollständig online kündigen – ohne Brief, ohne Fax. Sie benötigen dafür in der Regel: Name, Adresse, Handynummer und Kundennummer.
Achtung: Viele Anbieter platzieren den echten Kündigungsbutton schwer auffindbar und bieten stattdessen einen „Kündigung vormerken"-Button an, der zunächst nur einen Rückruf auslöst. Achten Sie auf die eindeutige Bezeichnung „Jetzt kündigen" oder „Kündigung abschicken". Wenn Sie sichergehen wollen, ist ein schriftliches Kündigungsschreiben per PDF der zuverlässigere Weg – Sie haben damit einen nachweisbaren Zugangsbeleg.
Kündigungsfristen aller deutschen Mobilfunkanbieter 2026
Alle Anbieter sind seit der TKG-Reform an die gesetzliche Monatsfrist gebunden. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Fristen im Überblick:
| Anbieter | Frist (neue Verträge) |
Frist (Altverträge) |
Online |
|---|---|---|---|
| Telekom | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – Kündigungsbutton |
| Vodafone | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – Kündigungsbutton |
| O2 / Telefónica | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – App oder Website |
| 1&1 | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – Kündigungsbutton |
| congstar | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – Online-Portal |
| Aldi Talk | Kein Vertrag (Prepaid) | – | Keine Kündigung nötig |
| Blau | 1 Monat (Laufzeit) / Prepaid | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – per E-Mail |
| mobilcom-debitel / freenet | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – Kundenportal |
| klarmobil | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – per E-Mail |
| Lidl Connect | Prepaid | – | Keine Kündigung nötig |
| fraenk | Prepaid | – | Keine Kündigung nötig |
| HIGH mobile | 1 Monat | 3 Monate zum Laufzeitende | Ja – per E-Mail |
Stand: April 2026 · Grundlage: TKG-Reform Dezember 2021 · Alle Angaben ohne Gewähr
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Eingang der Kündigung beim Anbieter — nicht mit dem Absendedatum. So berechnen Sie Ihren letzten Kündigungstermin:
Schritt 1: Vertragsende ermitteln
Schauen Sie auf Ihrer Rechnung oder im Kundenportal nach dem Datum der Mindestlaufzeit. Bei 24-Monats-Verträgen: Abschlussdatum + 24 Monate.
Schritt 2: Letzten Kündigungstag berechnen
Vertragsende minus 1 Monat = letzter Kündigungstag. Beispiel: Vertrag endet 31. Juli → Kündigung muss bis 30. Juni beim Anbieter eingehen.
Schritt 3: Versandpuffer einplanen
Per Post: 3–5 Werktage Puffer einplanen. Per E-Mail oder Kündigungsbutton: Eingangsbestätigung abwarten — diese gilt als Nachweis.
Schritt 4: Was wenn die Mindestlaufzeit schon abgelaufen ist?
Kein Problem. Seit der TKG-Reform verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein Jahr. Er läuft auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
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Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Maximal ein Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Bei Altverträgen vor Dezember 2021 kann zum Ende der Erstlaufzeit noch eine Frist von bis zu drei Monaten gelten.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit – nicht um ein Jahr. Sie können danach jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Gilt die monatliche Kündbarkeit auch für Altverträge?
Ja — ab dem ersten Verlängerungsdatum nach dem 1. Dezember 2021 gilt die neue monatliche Kündbarkeit.
Was zählt für die Fristwahrung – Absendedatum oder Eingang?
Nur der Eingang beim Anbieter zählt. Planen Sie beim Postweg mindestens 3–5 Werktage Puffer ein.
Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail kündigen?
Ja – eine E-Mail erfüllt die gesetzliche Textform nach § 126b BGB. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
Kann ich trotz Mindestlaufzeit früher kündigen?
Nur über das Sonderkündigungsrecht – bei Preiserhöhungen, dauerhaften Netzstörungen oder Leistungsminderungen nach § 56 TKG.