1&1 Vertrag kündigen 2026 – Mobilfunk, DSL & Glasfaser richtig beenden
🕒 Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
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Die Kündigung eines 1&1 Vertrags erfordert rechtliche Präzision. Da 1&1 Verträge für Mobilfunk, Festnetz, DSL und Glasfaser separat führt, ist eine pauschale Kündigung oft ungültig. Jeder Tarif besitzt eine eigene Vertragsnummer und individuelle Fristen. Dieser Leitfaden erklärt die aktuellen TKG-Fristen, Hardware-Rückgaberegeln und bietet ein rechtssicheres PDF-Muster für Ihre Vertragsauflösung.
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📬 Kündigungsadresse auf einen Blick
1&1 Telecom GmbH · Elgendorfer Straße 57 · 56410 Montabaur
E-Mail: [email protected] · Kundennummer oder Vertragsnummer zwingend angeben.
Schnellübersicht
| Kündigungsfrist | 1 Monat nach Mindestlaufzeit |
| Kündigungsadresse | 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur |
| Online kündigen | Ja – 1&1 Control-Center oder Kündigungsbutton |
| Netz | 1&1 5G-Netz / O2 / Vodafone |
Mobilfunk, DSL und Glasfaser – drei Verträge, drei Kündigungen
Auch wenn Sie sämtliche 1&1-Dienste bequem über das zentrale 1&1 Control-Center verwalten und über eine Sammelrechnung bezahlen, handelt es sich juristisch um vollkommen separate Vertragsverhältnisse. Die Kündigung eines Mobilfunktarifs beendet nicht automatisch den zugehörigen DSL- oder Glasfaseranschluss.
Senden Sie für jedes Produkt eine separate Kündigung unter Angabe der spezifischen Vertragsnummer ein. Achten Sie auf Kombi-Vorteile: Wenn Sie gebündelte Tarife nutzen, kann die Kündigung des Hauptvertrags zum sofortigen Wegfall von zugesicherten Rabatten beim verbleibenden Anschluss führen. Prüfen Sie solche Abhängigkeiten vorab in Ihrem Kundenkonto.
Die 1&1 Kündigungsfrist – was seit der TKG-Reform gilt
Dank der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 sind Verbraucher rechtlich deutlich besser gestellt. Nach Ablauf der initialen Mindestvertragslaufzeit (bei 1&1 in der Regel 24 Monate) verlängert sich Ihr Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren 1&1-Vertrag – egal ob Festnetz, DSL oder Mobilfunk – jederzeit mit einer gesetzlichen Frist von exakt einem Monat kündigen. Stillschweigende Jahresverlängerungen sind rechtlich unzulässig. Maßgeblich zur Fristwahrung ist ausschließlich das dokumentierte Eingangsdatum beim Provider in Montabaur, nicht das Absendedatum des Briefes.
Router und Hardware – was nach dem Vertragsende gilt
Bei 1&1 DSL- und Glasfaseranschlüssen nutzen Kunden häufig einen gemieteten Router (z. B. den 1&1 HomeServer). Ob sich das entsprechende Endgerät in Ihrem Eigentum befindet oder lediglich zur Miete überlassen wurde, können Sie transparent im 1&1 Control-Center prüfen.
Gemietete Hardware muss nach Vertragsende zwingend zurückgegeben werden. 1&1 stellt hierfür ein spezifisches Retouren-Label zur Verfügung. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht, stellt der Provider den kalkulierten Restwert des Geräts in Rechnung.
GMX und Web.de – laufen nach der Kündigung weiter
Die E-Mail-Dienste GMX und Web.de gehören wie 1&1 zum Mutterkonzern United Internet AG. Dennoch stellen sie völlig eigenständige Vertragsverhältnisse dar.
Eine Kündigung Ihres 1&1 Internet- oder Mobilfunktarifs beendet eventuell kostenpflichtige Premium-Postfächer bei GMX oder Web.de nicht automatisch. Diese Zusatzdienste müssen Sie zwingend separat über die jeweiligen Kundenportale auflösen, um unerwartete Folgekosten zu vermeiden.
So erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben
Für eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung benötigen Sie folgende Daten:
- Kundennummer: Auffindbar oben rechts auf jeder 1&1-Monatsrechnung oder direkt im digitalen Control-Center.
- Vertragsnummer: Zwingend erforderlich für die eindeutige Zuordnung des Dienstes. Bei mehreren Tarifen immer separate Kündigungen einreichen.
- Vertragsart: Spezifizieren Sie explizit im Text, ob es sich um Ihren Mobilfunk-, DSL- oder Glasfasertarif handelt.
- Beendigungsdatum: Formulieren Sie den Kündigungswunsch idealerweise „zum nächstmöglichen Termin“ und fordern Sie eine Bestätigung an.
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Kündigungsschreiben erstellen – sofort als PDFHäufige Fragen zur 1&1 Kündigung
Kündige ich Mobilfunk und DSL bei 1&1 mit einem Schreiben?
Nein. Mobilfunk und Festnetz/DSL sind bei 1&1 rechtlich getrennte Verträge. Sie müssen jeden Tarif separat unter Angabe der spezifischen Vertragsnummer kündigen.
Muss ich den 1&1 Router nach der Kündigung zurückschicken?
Ja, sofern es sich um ein Mietgerät (z. B. 1&1 HomeServer) handelt. Nach Vertragsende erhalten Sie ein Rücksendeset. Bei Nichtrückgabe stellt 1&1 den Zeitwert der Hardware in Rechnung.
Was passiert mit GMX- oder Web.de-Diensten nach der 1&1 Kündigung?
Nichts. GMX und Web.de sind eigenständige Verträge der United Internet AG. Sie laufen unabhängig weiter und erfordern eine separate Kündigung.
Wo finde ich meine 1&1 Kundennummer?
Die Kundennummer finden Sie oben rechts auf der monatlichen Rechnung sowie digital im 1&1 Control-Center.
Welche Frist gilt bei 1&1 nach Ablauf der Mindestlaufzeit?
Nach der TKG-Reform von 2021 sind Verträge nach der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) jederzeit mit einer Frist von exakt einem Monat kündbar. Automatische Jahresverlängerungen sind verboten.
Kann ich meinen 1&1 Vertrag vorzeitig kündigen?
Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur über das gesetzliche Sonderkündigungsrecht (z. B. bei einseitiger Preiserhöhung oder nachweislicher Nichtleistung) möglich.