1&1 Vertrag kündigen – Mobilfunk, DSL & Glasfaser richtig beenden

Wer seinen 1&1 Vertrag kündigen möchte, steht häufig vor einer Frage, die in den meisten Ratgebern übergangen wird: Hat man bei 1&1 einen Vertrag oder mehrere? Die Antwort ist entscheidend – denn Mobilfunk, DSL und Glasfaser sind bei 1&1 separate Verträge mit eigenen Laufzeiten und eigenen Fristen. Wer nur einen davon kündigt, zahlt den anderen weiter. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied und zeigt, wie Sie alle Verträge sauber und fristgerecht beenden.

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Mobilfunk, DSL und Glasfaser – drei Verträge, drei Kündigungen

Das wichtigste Detail bei einer 1&1 Kündigung: Mobilfunk- und DSL-/Glasfaserverträge sind rechtlich voneinander unabhängig. Auch wenn beides über ein und dasselbe 1&1 Kundenkonto läuft und auf einer gemeinsamen Rechnung erscheint – es handelt sich um separate Vertragsverhältnisse mit der 1&1 Telecom GmbH.

Das bedeutet: Wer nur den Mobilfunkvertrag kündigt, kündigt nicht automatisch auch den DSL-Anschluss. Und umgekehrt. Jeder Vertrag hat seine eigene Vertragsnummer, seine eigene Mindestlaufzeit und seine eigene Kündigungsfrist. Im Kündigungsschreiben müssen Sie daher angeben, welchen Vertrag Sie beenden möchten – und die entsprechende Vertragsnummer nennen.

Haben Sie einen kombinierten Tarif mit Rabatt auf eine zweite SIM oder auf den DSL-Anschluss? Prüfen Sie, ob die Kündigung eines Vertrags den Rabatt auf den anderen entfallen lässt. Solche Abhängigkeiten sind in den Vertragsunterlagen oder im 1&1 Control-Center einzusehen.

Die 1&1 Kündigungsfrist – was seit der TKG-Reform gilt

Seit der TKG-Reform vom 1. Dezember 2021 gelten für alle Mobilfunkverträge in Deutschland neue Regeln. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit – bei 1&1 in der Regel 24 Monate – ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ist gesetzlich ausgeschlossen.

Für DSL- und Glasfaserverträge gilt Ähnliches: Nach der Erstlaufzeit ebenfalls monatliche Kündbarkeit mit einem Monat Frist. Maßgeblich ist dabei stets der Zugang der Kündigung beim Anbieter – nicht das Datum, an dem Sie das Schreiben aufgeben oder abschicken. Planen Sie daher einen ausreichenden Puffer ein, besonders wenn Sie den Versand per Post wählen.

Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Ohne dieses Datum haben Sie keinen belastbaren Nachweis – weder gegenüber 1&1 noch gegenüber einem neuen Anbieter, wenn Sie die Rufnummer mitnehmen möchten.

Router und Hardware – was nach dem Vertragsende gilt

Bei DSL- und Glasfaserverträgen stellt 1&1 in der Regel einen Fritz!Box-Router oder ein eigenes 1&1-Gerät zur Verfügung. Ob dieses Gerät gemietet oder Eigentum ist, steht in Ihren Vertragsunterlagen.

War der Router gemietet: Nach Vertragsende versendet 1&1 ein Rücksendeset per Post. Das Gerät muss innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Versäumen Sie die Rückgabe, kann 1&1 den Zeitwert des Geräts in Rechnung stellen. Dieser Betrag erscheint dann auf der letzten Abrechnung oder wird separat angefordert.

War das Gerät im Lieferumfang enthalten oder gekauft: Keine Rückgabepflicht. Im Zweifelsfall prüfen Sie den Lieferschein oder das 1&1 Control-Center.

GMX und Web.de – laufen nach der Kündigung weiter

1&1 betreibt unter dem Dach der United Internet AG auch die E-Mail-Dienste GMX und Web.de. Diese sind jedoch vollständig eigenständige Dienste und haben mit dem Mobilfunk- oder DSL-Vertrag rechtlich nichts zu tun. Sie laufen nach einer 1&1 Vertragskündigung unverändert weiter.

Wenn Sie auch GMX oder Web.de beenden möchten, müssen Sie diese separat kündigen – über die jeweiligen Kontoeinstellungen oder schriftlich. Eine 1&1 Vertragskündigung beendet diese Dienste nicht automatisch.

So erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben

Halten Sie folgende Daten bereit, bevor Sie das Formular ausfüllen:

  1. Kundennummer – steht auf jeder Monatsrechnung oben rechts sowie im 1&1 Control-Center.
  2. Vertragsnummer – bei mehreren Verträgen hat jeder eine eigene Nummer. Kündigen Sie jeden Vertrag einzeln.
  3. Vertragsart – Mobilfunk, DSL oder Glasfaser. Im Schreiben klar benennen.
  4. Gewünschtes Beendigungsdatum – zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Datum.

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Häufige Fragen zur 1&1 Kündigung

Kündige ich Mobilfunk und DSL bei 1&1 mit einem Schreiben?

Nein. Mobilfunk- und DSL-Verträge sind separate Verträge mit eigenen Laufzeiten und eigenen Fristen. Jeder Vertrag muss einzeln und mit seiner Vertragsnummer gekündigt werden.

Muss ich den 1&1 Router nach der Kündigung zurückschicken?

Wenn der Router gemietet war, ja. 1&1 versendet nach Vertragsende ein Rücksendeset. Versäumen Sie die Rückgabe, kann 1&1 den Zeitwert in Rechnung stellen. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob Sie das Gerät gemietet oder gekauft haben.

Was passiert mit GMX oder Web.de nach der Kündigung?

GMX und Web.de sind eigenständige Dienste und laufen unabhängig weiter. Sie müssen separat gekündigt werden – eine 1&1 Vertragskündigung beendet diese nicht automatisch.

Wo finde ich meine 1&1 Kundennummer?

Auf jeder Monatsrechnung oben rechts sowie im 1&1 Control-Center unter Ihren Profildaten. Bei mehreren Verträgen hat jeder eine eigene Vertragsnummer – geben Sie beide im Kündigungsschreiben an.

Welche Frist gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit?

Nach der TKG-Reform gilt: Jederzeit kündbar mit einem Monat Frist. Eine automatische Verlängerung um ein Jahr ist nicht mehr zulässig.

Kann ich meinen 1&1 Vertrag vorzeitig kündigen?

Innerhalb der Mindestlaufzeit nur bei einem wichtigen Grund – etwa bei einer einseitigen Preiserhöhung durch 1&1. Ohne wichtigen Grund endet der Vertrag erst zum vertraglich vereinbarten Termin.

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