Telekom kündigen – MagentaEINS, T-Mobile & Festnetz richtig beenden

Wer seinen Telekom Handyvertrag kündigen oder einen anderen Telekom Vertrag kündigen möchte, stößt auf Details, die in den meisten Ratgebern fehlen: Der MagentaEINS-Vorteil entfällt, wenn nur einer der kombinierten Verträge gekündigt wird. Mobilfunk und Festnetz sind separate Verträge und müssen getrennt gekündigt werden. Und die Frage, ob Telekom und T-Mobile dasselbe sind, ist für die Adressierung der Kündigung relevanter als man denkt. Dieser Ratgeber erklärt alle drei Punkte.

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MagentaEINS – was bei der Kündigung wegfällt

Der MagentaEINS-Vorteil ist ein monatlicher Rabatt, den Kunden erhalten, wenn sie Mobilfunk und Festnetz gleichzeitig bei der Telekom führen. Was viele nicht bedenken: Dieser Rabatt ist an das gleichzeitige Bestehen beider Verträge gebunden. Kündigen Sie einen der Verträge, entfällt der MagentaEINS-Rabatt auf den verbleibenden automatisch.

Konkret bedeutet das: Wer nur den Mobilfunkvertrag kündigt und den Festnetzvertrag behält, zahlt ab dem Beendigungsdatum des Mobilfunkvertrags den vollen Festnetzpreis ohne Rabatt. Prüfen Sie daher vor der Kündigung:

Geben Sie im Kündigungsschreiben klar an, welchen Vertrag Sie beenden möchten – Mobilfunk oder Festnetz – und nennen Sie die entsprechende Vertragsnummer.

Telekom und T-Mobile – ein Unternehmen, zwei Namen

T-Mobile ist der internationale Markenname der Deutschen Telekom AG, unter dem das Unternehmen außerhalb Deutschlands auftritt. In Deutschland firmiert das Unternehmen als Telekom Deutschland GmbH. Beide Namen bezeichnen dasselbe Unternehmen – aber für Ihre Kündigung ist der auf Ihrer Rechnung angegebene Vertragspartner maßgeblich.

Schauen Sie auf Ihrer Monatsrechnung nach, welche Gesellschaft als Rechnungssteller und Vertragspartner angegeben ist. In der Regel ist das die Telekom Deutschland GmbH. Adressieren Sie Ihr Kündigungsschreiben an diese konkrete Gesellschaft – nicht pauschal an „T-Mobile" oder „Deutsche Telekom AG". Bei Glasfaser- und Festnetzverträgen kann der Vertragspartner abweichen.

Mobilfunk und Festnetz – zwei Verträge, zwei Kündigungen

Die Telekom bietet Mobilfunk (MagentaMobil), DSL und Glasfaser (MagentaZuhause) sowie Festnetz an. Diese Verträge laufen häufig über dasselbe Kundenkonto und erscheinen auf einer Rechnung – rechtlich sind sie jedoch voneinander unabhängig.

Eine Kündigung des Mobilfunkvertrags beendet den Festnetz- oder DSL-Vertrag nicht automatisch – und umgekehrt. Jeder Vertrag hat seine eigene Vertragsnummer, seine eigene Laufzeit und muss mit einem separaten Schreiben gekündigt werden. Geben Sie im jeweiligen Schreiben die entsprechende Vertragsnummer an und benennen Sie klar, welchen Vertrag Sie beenden.

Family Card und MagentaTV – was separat gekündigt werden muss

Viele Telekom-Kunden haben neben dem Hauptvertrag zusätzliche Optionen gebucht. Was bei der Kündigung zu beachten ist:

Schauen Sie auf Ihrer letzten Rechnung nach, welche Positionen separat abgerechnet werden. Jede Position mit eigener Laufzeit braucht ein eigenes Kündigungsschreiben.

Telekom Kündigung – Adresse und Versandweg

Das Telekom Kündigungsschreiben kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Die wichtigsten Optionen:

Die Telekom Kundennummer finden Sie auf jeder Monatsrechnung oben rechts sowie in der MeinMagenta-App. Bei Mobilfunk- und Festnetzverträgen können unterschiedliche Kundennummern vergeben sein — prüfen Sie die jeweilige Rechnung.

Kündigungsfristen – was seit der TKG-Reform gilt

Seit der TKG-Reform vom 1. Dezember 2021 gilt für alle Telekom-Mobilfunkverträge: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit – in der Regel 24 Monate – ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine automatische Verlängerung um ein Jahr ist gesetzlich ausgeschlossen.

Die Telekom Kündigungsfrist für Festnetz- und DSL-Verträge folgt denselben Regeln nach dem TKG. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Telekom – nicht das Datum, an dem Sie das Schreiben aufgeben. Fordern Sie in jedem Schreiben eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Mehr zu Fristen und Textform: § 56 TKG – Kündigung & Textform erklärt und Kündigungsfrist Handyvertrag.

Sonderkündigungsrecht bei der Telekom

In bestimmten Situationen können Sie Ihren Telekom-Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden:

Die außerordentliche Kündigung muss das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich benennen und den Grund angeben. Weitere Details: Sonderkündigungsrecht Handyvertrag.

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Häufige Fragen zur Telekom Kündigung

Was passiert mit dem MagentaEINS-Vorteil bei der Kündigung?

Der Rabatt entfällt automatisch, wenn einer der kombinierten Verträge endet. Der verbleibende Vertrag wird zum vollen Preis weitergeführt. Prüfen Sie, ob es sinnvoller ist, beide gleichzeitig zu kündigen.

Ist Telekom und T-Mobile dasselbe?

Ja – T-Mobile ist der internationale Markenname. In Deutschland ist der Vertragspartner die Telekom Deutschland GmbH. Adressieren Sie die Kündigung an den auf Ihrer Rechnung genannten Vertragspartner.

Muss ich Mobilfunk und Festnetz separat kündigen?

Ja. Beide sind eigenständige Verträge mit eigenen Nummern und Fristen. Jeder braucht ein separates Kündigungsschreiben.

Welche Frist gilt nach der Mindestlaufzeit?

Seit der TKG-Reform: jederzeit kündbar mit einem Monat Frist. Automatische Jahresverlängerung ist nicht mehr zulässig.

Was passiert mit Family Card oder MagentaTV?

Family Cards enden mit dem Hauptvertrag. MagentaTV kann eine eigene Laufzeit haben – separat prüfen und ggf. separat kündigen.

Wo finde ich meine Telekom Kundennummer?

Auf der Monatsrechnung oben rechts, in der MeinMagenta-App oder im Telekom Kundencenter. Mobilfunk und Festnetz können unterschiedliche Nummern haben.

An welche Adresse schicke ich das Telekom Kündigungsschreiben?

Telekom Deutschland GmbH, Postfach 5000, 53140 Bonn. Alternativ per E-Mail oder über das Telekom Kundencenter. Einschreiben mit Rückschein empfohlen.

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