Fitness First kündigen – Premium-Tarife, Zusatzpakete & Fristen

Wer seine Fitness First Mitgliedschaft kündigen möchte, stößt auf eine Besonderheit, die bei anderen Studios seltener vorkommt: Fitness First bietet neben der Basismitgliedschaft häufig separate Zusatzpakete an – Wellness-Zugang, Spa, Personaltraining oder Multi-Club-Zugang. Diese Pakete können eigene Laufzeiten haben und müssen separat gekündigt werden. Wer nur die Hauptmitgliedschaft kündigt, zahlt die Zusatzpakete weiter.

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Hauptmitgliedschaft und Zusatzpakete – was separat gekündigt werden muss

Fitness First strukturiert seine Tarifmodelle oft in mehrere Ebenen. Die Basismitgliedschaft gibt Zugang zum Studio – darüber hinaus buchbare Pakete wie Spa-Nutzung, Personaltraining-Einheiten oder der Zugang zu mehreren Clubs werden separat abgerechnet und haben eigene Vertragsbedingungen.

Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, prüfen Sie zunächst alle laufenden Verträge. Schauen Sie auf Ihrer letzten Rechnung nach, welche Positionen abgerechnet werden. Jede Position mit eigener Laufzeit braucht ein separates Kündigungsschreiben – mit der jeweiligen Vertragsnummer und dem expliziten Hinweis, welches Paket Sie beenden möchten.

An wen kündigen – Zentrale oder Studio?

Fitness First betreibt seine Studios in Deutschland unter der Fitness First Germany GmbH. Prüfen Sie auf Ihrer Rechnung oder in Ihren Vertragsunterlagen, welche Gesellschaft als Vertragspartner eingetragen ist. In den meisten Fällen können Sie an die Zentrale kündigen – aber geben Sie immer den Namen Ihres Stammstudios und Ihre Mitgliedsnummer an, damit die Kündigung korrekt zugeordnet wird.

Alternativ kündigen Sie direkt beim Studio. In jedem Fall gilt: Versand per Einschreiben mit Rückschein für einen nachweisbaren Zugang, oder per E-Mail mit angeforderter Empfangsbestätigung.

Kündigungsfristen bei Fitness First

Fordern Sie in jedem Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum an. Kontrollieren Sie nach diesem Datum Ihre Kontoauszüge – unberechtigte Abbuchungen können Sie innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen. Mehr dazu: Fitnessstudio-Mitgliedschaft kündigen – SEPA & Lastschrift.

Sonderkündigungsrecht bei Fitness First

Vorzeitige Kündigung ist möglich bei: Umzug ohne erreichbaren Standort (Meldebestätigung), dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung (ärztliches Attest), wesentlicher Leistungsveränderung oder einseitiger Preiserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht muss im Schreiben ausdrücklich benannt werden.

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Häufige Fragen zur Fitness First Kündigung

Was sind die Besonderheiten bei Fitness First?

Separate Zusatzpakete mit eigenen Laufzeiten müssen separat gekündigt werden. Prüfen Sie alle Positionen auf Ihrer Rechnung.

An wen schicke ich die Kündigung?

An die Fitness First Germany GmbH oder direkt ans Studio. Vertragspartner steht auf Ihrer Rechnung. Immer Mitgliedsnummer und Studiozugehörigkeit angeben.

Welche Frist gilt?

Ein bis drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach monatlich kündbar mit einem Monat Frist.

Kann ich vorzeitig kündigen?

Bei wichtigem Grund: Umzug, gesundheitliche Einschränkung, Leistungsveränderung oder Preiserhöhung. Im Schreiben ausdrücklich benennen.

Was passiert mit Wellness- oder PT-Paketen?

Separat kündigen mit eigener Vertragsnummer und Frist.

Reicht eine mündliche Kündigung?

Nein. Textform erforderlich. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.

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