Bausparvertrag vorzeitig kündigen – geht das und lohnt es sich?

🕒 Zuletzt aktualisiert: August 2026

Ansparphase kündbar Sondertilgung möglich Alternativen prüfen

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Kann ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen?

Ja. In der Ansparphase, also vor Zuteilungsreife, lässt sich ein Bausparvertrag grundsätzlich ordentlich mit einer Frist von meist drei Monaten kündigen. Wie und mit welchen Folgen, regeln Ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB).

Lohnt sich die vorzeitige Kündigung?

Das hängt von Ihrem Ziel ab. Wer das Guthaben dringend frei braucht, für den ist die Kündigung sinnvoll. Wer nur die Sparraten nicht mehr zahlen kann, fährt mit einer Alternative wie dem Ruhenlassen oft besser, weil Förderungen erhalten bleiben.

Was ist eine Sondertilgung in diesem Zusammenhang?

Mit einer Sondertilgung – einer hohen Einmalzahlung – erreichen Sie die Zuteilungsreife früher. Dann ist keine Kündigung mehr nötig: Sie beantragen einfach die Auszahlung und behalten Ihren Darlehensanspruch.

Vorsicht bei staatlicher Förderung: Wer einen geförderten Vertrag vorzeitig und nicht wohnwirtschaftlich auflöst, muss Prämien häufig zurückzahlen. Welche Förderungen genau betroffen sind, lesen Sie im Ratgeber zu den Nachteilen.

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