Fahrzeug verkauft – Veräußerungsanzeige oder lieber selbst abmelden?
🕒 Zuletzt aktualisiert: September 2026
Abmeldung online beauftragen
Wir übernehmen die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs — ohne Behördengang, für 24,90 € pauschal. Amtliche Bestätigung werktags binnen 24 Stunden.
Jetzt in 5 Minuten beauftragenWas ist die Veräußerungsanzeige?
Die Veräußerungsanzeige ist die Mitteilung an die Zulassungsstelle, dass Sie das Fahrzeug verkauft haben. Sie dokumentiert, ab wann Sie nicht mehr Halter sind – auch wenn der Käufer die Ummeldung hinauszögert. So begrenzen Sie Ihre Verantwortung auf den Übergabezeitpunkt.
Sie brauchen dazu Ihre Halterdaten, Name und Anschrift des Käufers, Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) sowie das Übergabedatum. Eine Kopie des Kaufvertrags als Nachweis ist empfehlenswert.
Warum selbst abmelden oft die bessere Wahl ist
Die Veräußerungsanzeige schützt Sie – aber sie hängt davon ab, dass alles korrekt dokumentiert wird und der Käufer mitspielt. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet das Fahrzeug vor der Übergabe selbst ab. Dann endet Ihre Haftung sofort mit der Abmeldung, und Sie brauchen keine Veräußerungsanzeige. Der Käufer überführt anschließend mit Kurzzeitkennzeichen.
Veräußerungsanzeige
- Abhängig vom Käufer
- Nachweis selbst dokumentieren
- Restrisiko bis zur Ummeldung
Mit KündigungExpress
- Haftung endet sofort
- Kein Restrisiko
- 5 Minuten online
- Werktags ≤ 24 Std. bestätigt
So läuft die Abmeldung ab
Der Ablauf ist bei jedem Fall gleich – wir haben ihn so einfach wie möglich gehalten:
- Daten eingeben (2–3 Min): Kennzeichen, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) und die Sicherheitscodes aus Fahrzeugschein und Kennzeichen. Ein kurzes Formular führt Sie Schritt für Schritt durch.
- Sicher bezahlen: 24,90 € pauschal, inklusive aller Behördengebühren. Zahlung per Kredit-/Debitkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschrift oder Klarna – über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe.
- Wir übermitteln an die Behörde: Werktags in der Regel innerhalb von zwei Stunden nach Bestelleingang leiten wir die Außerbetriebsetzung über die zertifizierte Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts an die zuständige Zulassungsstelle weiter.
- Amtliche Bestätigung per E-Mail: Sie erhalten die Abmeldebestätigung als PDF – werktags in der Regel binnen 24 Stunden. Kfz-Steuer und Versicherung werden von der Behörde automatisch informiert.
Was Sie für die Online-Abmeldung brauchen
Damit wir Ihr Fahrzeug online abmelden können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem freigelegten 7-stelligen Sicherheitscode.
- Der 3-stellige Sicherheitscode unter der Stempelplakette des hinteren Kennzeichens (bei Bedarf auch vorne).
- Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen – erst seitdem gibt es die für i-Kfz nötigen Sicherheitscodes.
Sie wissen nicht, wo diese Codes stehen? Unsere Anleitung Sicherheitscode finden zeigt es Ihnen.
Was ist mit Steuer und Versicherung?
Mit Ummeldung oder Abmeldung endet die Kfz-Steuer; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Die Versicherung geht beim Verkauf zunächst auf den Käufer über (§§ 95–96 VVG). Behalten Sie kein neues Fahrzeug, kann sich die aktive KFZ-Versicherung kündigen lohnen. Mehr zum Thema unter Auto abmelden bei Verkauf.
100 % Erfolgs-Garantie
Klappt die Abmeldung aus Gründen, die auf unserer Seite liegen, nicht, erstatten wir den vollen Betrag von 24,90 €. Fair, transparent, ohne Wenn und Aber.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Verkauf der Zulassungsstelle melden?
Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst abmelden, sondern mit Kennzeichen übergeben, sollten Sie den Verkauf mit einer Veräußerungsanzeige melden. So endet Ihre Haftung ab der Übergabe.
Was muss in der Veräußerungsanzeige stehen?
Ihre Halterdaten, Name und Anschrift des Käufers, Kennzeichen und FIN sowie das Übergabedatum. Eine Kopie des Kaufvertrags als Nachweis ist empfehlenswert.
Brauche ich sie, wenn ich selbst abmelde?
Nein. Melden Sie das Fahrzeug vor der Übergabe selbst ab, ist keine Veräußerungsanzeige nötig – Ihre Haftung endet bereits mit der Abmeldung. Genau das übernehmen wir für Sie.
Was kostet die Abmeldung durch Sie?
24,90 € pauschal, inkl. aller Behördengebühren. Amtliche Bestätigung werktags binnen 24 Stunden, mit 100 % Erfolgs-Garantie.
Hafte ich, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
Ohne Veräußerungsanzeige können Kfz-Steuer, Bußgelder oder Mautgebühren weiter auf Ihren Namen laufen, bis der Käufer ummeldet. Melden Sie das Fahrzeug dagegen selbst ab, endet Ihre Haftung sofort – unabhängig vom Käufer.
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Wir übernehmen die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs — ohne Behördengang, für 24,90 € pauschal. Amtliche Bestätigung werktags binnen 24 Stunden.
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