Fahrzeug verkauft: Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle

🕓Zuletzt aktualisiert: August 2026

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und es nicht selbst abmelden, sondern dem Käufer mit Kennzeichen übergeben, sollten Sie den Verkauf der Zulassungsstelle melden. Diese Mitteilung heißt Veräußerungsanzeige. Sie schützt Sie davor, weiter für Steuer, Gebühren und Verstöße zu haften, bis der Käufer das Fahrzeug ummeldet.

Was ist die Veräußerungsanzeige?

Die Veräußerungsanzeige ist die formlose Mitteilung an die Zulassungsstelle, dass Sie das Fahrzeug an eine andere Person verkauft haben. Damit dokumentieren Sie, ab wann Sie nicht mehr Halter sind – auch wenn der Käufer die Ummeldung hinauszögert.

Warum ist sie wichtig?

Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen bleibt, gelten Sie rechtlich als Halter. Meldet der Käufer nicht zeitnah um, können Kfz-Steuer, Bußgelder oder Mautgebühren weiter bei Ihnen landen. Die Veräußerungsanzeige begrenzt Ihre Verantwortung auf den Zeitpunkt der Übergabe.

Welche Angaben braucht die Veräußerungsanzeige?

🛡️ Nachweis sichern

Legen Sie der Veräußerungsanzeige eine Kopie des Kaufvertrags mit Datum und Uhrzeit der Übergabe bei – und schicken Sie dieselbe Kopie an Ihre Kfz-Versicherung. So sind Sie ab der Übergabe doppelt abgesichert.

Veräußerungsanzeige oder lieber selbst abmelden?

Beide Wege schützen Sie – sie passen zu unterschiedlichen Situationen:

Was ist mit Steuer und Versicherung?

Mit Ummeldung oder Abmeldung endet die Kfz-Steuer; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Die Versicherung geht beim Verkauf zunächst auf den Käufer über (§§ 95–96 VVG). Behalten Sie kein neues Fahrzeug, kann sich die aktive Kündigung lohnen: KFZ-Versicherung kündigen.

Lieber selbst abmelden?

Wenn Sie das Fahrzeug vor der Übergabe selbst außer Betrieb setzen, brauchen Sie keine Veräußerungsanzeige. Das geht online in wenigen Minuten – kostenlose Anleitung.

Zur Abmelde-Anleitung

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Verkauf meines Autos der Zulassungsstelle melden?

Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst abmelden, sondern dem Käufer mit Kennzeichen übergeben, sollten Sie den Verkauf mit einer Veräußerungsanzeige melden. So endet Ihre Haftung ab der Übergabe, auch wenn der Käufer die Ummeldung verzögert.

Was muss in der Veräußerungsanzeige stehen?

Ihre Daten als bisheriger Halter, Name und Anschrift des Käufers, Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) sowie das Übergabedatum. Eine Kopie des Kaufvertrags als Nachweis ist empfehlenswert.

Brauche ich eine Veräußerungsanzeige, wenn ich das Auto selbst abmelde?

Nein. Melden Sie das Fahrzeug vor der Übergabe selbst ab, ist keine Veräußerungsanzeige nötig – Ihre Haftung endet dann bereits mit der Abmeldung.

Hafte ich, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Ohne Veräußerungsanzeige können Kfz-Steuer, Bußgelder oder Mautgebühren weiter auf Ihren Namen laufen, bis der Käufer ummeldet. Die Veräußerungsanzeige begrenzt Ihre Verantwortung auf den Übergabezeitpunkt.

Wie reiche ich die Veräußerungsanzeige ein?

Viele Zulassungsstellen bieten dafür ein Online-Formular oder nehmen die Anzeige per Post bzw. E-Mail entgegen. Die genaue Vorgehensweise legt Ihre zuständige Zulassungsstelle fest.

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