Kreditkarte kündigen: Jahresgebühr anteilig zurückbekommen
🕒Zuletzt aktualisiert: August 2026
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Kündigungsschreiben kostenlos erstellenBekomme ich die Jahresgebühr bei Kündigung zurück?
Ja. Haben Sie eine Jahresgebühr im Voraus gezahlt und kündigen unterjährig, muss der Anbieter den nicht genutzten Anteil erstatten. Grundlage ist § 675h Abs. 3 BGB: regelmäßig erhobene Entgelte für Zahlungsdienste sind bei einer Kündigung anteilig zurückzuzahlen.
Wie wird der Erstattungsbetrag berechnet?
Der Anbieter teilt die Jahresgebühr durch die zwölf Monate (bzw. taggenau durch 365 Tage) und erstattet die Zeit nach dem Beendigungszeitpunkt. Beispiel: Bei 60 Euro Jahresgebühr und einer Kündigung nach vier Monaten erhalten Sie rund 40 Euro zurück.
Was muss ich tun, damit ich das Geld bekomme?
Nennen Sie im Kündigungsschreiben eine Ziel-IBAN und bitten Sie ausdrücklich um die anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr. Ein offener Kartensaldo muss vorher ausgeglichen sein; andernfalls wird die Erstattung mit dem Saldo verrechnet.
| Jahresgebühr | Kündigung nach | Erstattung ca. |
|---|---|---|
| 60 € | 3 Monaten | ~ 45 € |
| 60 € | 6 Monaten | ~ 30 € |
| 100 € | 4 Monaten | ~ 67 € |
Tipp – Ziel-IBAN nicht vergessen: Ohne angegebene IBAN muss der Anbieter nachfragen, was die Rückzahlung verzögert. Unser kostenloses Kündigungsschreiben enthält das Feld für die Ziel-IBAN und die passende Formulierung bereits.
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