KFZ-Versicherung wechseln 2026: Anleitung & Tipps

🕓Zuletzt aktualisiert: April 2026

Eine Treue zur KFZ-Versicherung zahlt sich selten aus. Bestandskunden müssen bei der jährlichen Beitragsrunde oft Preissteigerungen hinnehmen, während Neukunden mit günstigen Einstiegstarifen geködert werden. Wer clever ist, vergleicht im Herbst den Markt und leitet einen Wechsel ein. Doch in welcher Reihenfolge sollte man vorgehen, um nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen? Hier ist unsere 4-Schritte-Anleitung für den perfekten Wechsel.

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Schritt 1: Tarife vergleichen und Spar-Potenzial ermitteln

Bevor Sie Ihre alte KFZ-Versicherung kündigen, sollten Sie wissen, welcher neue Tarif sich tatsächlich für Sie lohnt. Vergleichen Sie unverbindlich aktuelle Angebote und ermitteln Sie Ihre konkrete Ersparnis – pro Jahr sparen Wechsler im Schnitt 200 bis 500 Euro, in Einzelfällen bis zu 850 Euro. Erst wenn der neue Wunsch-Tarif feststeht, lohnt sich der nächste Schritt: die Kündigung beim alten Versicherer rechtzeitig vor dem 30. November.

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Bevor Sie kündigen, sollten Sie unverbindlich ermitteln, wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können:

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Schritt 2: Erst neuer Vertrag, dann alte Police kündigen!

Ein häufiger Fehler: Autofahrer kündigen ihre Versicherung hastig, bevor sie eine feste Zusage eines neuen Anbieters haben. In Deutschland gilt zwar ein sogenannter "Kontrahierungszwang" (jeder Versicherer MUSS Sie in der gesetzlichen KFZ-Haftpflicht aufnehmen), für den wichtigen Teilkasko- und Vollkaskoschutz gilt diese Pflicht jedoch nicht.

Wenn ein neuer Anbieter Sie aufgrund von vielen Vorschäden, der Schufa oder Ihres Wohnortes in der Kasko ablehnt, und Sie Ihre alte Versicherung bereits gekündigt haben, stehen Sie ohne umfassenden Schutz da. Daher die eiserne Regel: Sichern Sie sich erst online die Bestätigung des neuen Versicherers. Sobald die Police bewilligt ist, kündigen Sie den Altvertrag.

Schritt 3: Die Kündigung fristgerecht absenden

Nachdem der neue Vertrag unterschrieben ist, müssen Sie den früheren Anbieter rechtssicher über die Beendigung in Kenntnis setzen. Hierbei gilt es, die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten, die fast immer am 30. November abgeläuft.

Dabei ist es wichtig, dass das Schreiben folgende Pflichtangaben enthält:

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Schritt 4: Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) übertragen

Der wohl wichtigste Hebel für günstige Prämien sind Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre. Die Angst vieler Wechselwilliger, dass diese Jahre beim alten Versicherer verbleiben, ist unbegründet.

Die Übertragung erfolgt vollautomatisch: Beim Abschluss der neuen Versicherung geben Sie lediglich Ihren Vorversicherer (z.B. Gothaer oder Zurich) und die Versicherungsnummer an. Der neue Anbieter kommuniziert über das elektronische VWB-Verfahren (Versichererwechselbescheinigung) direkt mit der alten Gesellschaft und übernimmt den SF-Rabatt lückenlos.

Ausnahmen: Wechsel unterm Jahr

Die Schritte bleiben identisch, wenn Sie die Kündigung außerhalb der Saison vollziehen – beispielsweise wenn Sie das Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung geltend machen oder nach einem Unfall / Schadenfall wechseln möchten. In diesen Szenarien beträgt die Frist zumeist einen Monat ab Benachrichtigung des Altversicherers.

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