KFZ-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel & Verkauf

🕓Zuletzt aktualisiert: April 2026

Ein Autoverkauf, die Entsorgung des in die Jahre gekommenen PKW oder der Kauf eines Neuwagens werfen zwangsläufig versicherungstechnische Fragen auf. Die häufigste Sorge: "Muss ich jetzt schnell meine KFZ-Versicherung formell kündigen und die Frist einhalten?" Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat den Prozess hier stark vereinfacht und automatisiert. Erfahren Sie hier, wie der Fahrzeugwechsel ohne bürokratische Pannen verläuft.

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Szenario 1: Verkauf des Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkaufen, greift der sogenannte § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Police geht mit der Übergabe rechtlich zunächst auf den Käufer über. Ein formelles Kündigungsschreiben müssen Sie bei der Versicherung in der Regel nicht einreichen.

Sobald der Käufer das Auto auf der KFZ-Zulassungsstelle auf seinen Namen ummeldet, wird die Zulassungsbehörde Ihre bisherige Versicherung (z.B. ADAC oder WGV) elektronisch benachrichtigen. Ihr alter Vertrag erlischt automatisch und taggenau. Eventuell im Voraus gezahlte Beiträge werden auf Ihr Konto rückerstattet.

🛡️ Sicherheits-Tipp beim Fahrzeugverkauf

Verlassen Sie sich nie blind auf den Käufer. Um sich vor Schäden zu schützen, die der Käufer auf der Heimfahrt verursacht, schicken Sie direkt nach der Unterschrift eine Kopie des Kaufvertrags (inkl. Übergabedatum und Uhrzeit) an Ihre KFZ-Versicherung – per E-Mail oder Post.

Szenario 2: Fahrzeugwechsel (Neues Auto, gleicher Halter)

Der Kauf eines neuen Wagens ist die einfachste und legalste Möglichkeit, außerhalb des November-Stichtags den Versicherer zu wechseln. Denn: Das neue Auto begründet ein gänzlich neues Versicherungsrisiko.

Sie sind nicht verpflichtet, das neue Auto beim selben Versicherer wie das alte anzumelden. Melden Sie Ihr altes Auto ab, ruht/endet der Altvertrag. Melden Sie zeitgleich das neue Auto mit einer neuen eVB-Nummer eines anderen Anbieters an, läuft ab diesem Moment die neue, günstigere Police. Ihre Schadenfreiheitsrabatte (SF-Klasse) nimmt die neue Gesellschaft in diesem Zuge problemlos mit.

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Szenario 3: Auto wird endgültig abgemeldet

Bringen Sie Ihre Kennzeichen zur Behörde und legen das Auto still, wird das Fahrzeug "außer Betrieb gesetzt". Auch hier informiert das Amt den Versicherer. Die Versicherung kündigt den Vertrag jedoch nicht sofort, sondern wandelt ihn in eine beitragsfreie Ruhensversicherung um (für bis zu 18 Monate). Sollten Sie während dieser Zeit dasselbe Auto wieder anmelden, läuft der alte Vertrag zu gleichen Konditionen weiter.

Fazit

Ein Fahrzeugwechsel oder -verkauf regelt die Beendigung der Versicherung zumeist auf behördlichem, automatisiertem Weg. Eine schriftliche Kündigung ist nur dann notwendig, wenn Sie denselben Wagen behalten und lediglich den Tarif in der nächsten Wechselsaison bei einem anderen Anbieter günstiger einkaufen möchten.

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